@Mafra,
Kalenderjahr , nicht Jahr.
@saveursoleil,
ich kann Deine Aussage immer noch nicht ganz nachvollziehen.
"Einfach so" kann man das Fahrzeug nicht in Marokko belassen nachdem man einen Zöllner "gefragt" hat.
Das Fahrzeug muß dazu auf einem gesondeten Parkplatz abgestellt werden, die Schlüssel dem Zoll übergeben werden, ect., darf während dieser Zeit nicht genutzt werden, usw..
Die Zeit wird trotzdem den sechs Monaten Verweildauer hinzugerechnet! Ist also keine Lösung.
Wie schon geschrieben, entgegen der Meinung vieler Marokkaner kann das Auto wenn die sechs Monate im entspr. Jahr überschritten wurden nicht kurzfristige aus.- und wieder eingeführt werden.
Wie hatten vor einiger Zeit hier eine ähnliche Diskussion. Über die Suchfunktion findest Du diese Beiträge.