Hallo.
Mich wundert dass Du überhaupt wieder aus Marokko ausreisen konntest obwohl Du einen nichtverzollten Wagen ein.- und nicht mehr ausgeführt hast!
Es ist richtig dass ein Fahrzeug sechs Monate im Kalenderjahr unverzollt in Marokko bleiben kann.
Durch einen kurzen Grenzübertritt ist das Problem nicht gelöst. Der Wagen darf nach wie vor nur sechs Monate im Kalenderjahr in MA bleiben.
Natürlich muß das Auto nach Ablauf der deutschen Versicherung in Marokko versichert werden. Tatsächlich fahren aber unendlich viele unversicherte Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen herum.
Eine Ausreise nach Sebta ist ohne Versicherung möglich aber nicht erlaubt. Die Einreise wird nicht mehr möglich sein wenn der Wagen in dem entspr. Jahr schon länger als sechs Monate in Marokko war.
Viel zu Tricksen gibt es da nicht!