ich habe mein Scheidungsurteil jetzt zu einem vereidigten Übersetzer gebracht,der hier vom Amtsgericht anerkannt ist und auch in Marokko. Er übersetzt und beglaubigt mir das. Außerdem erledigt er für mich die Legalisierung im marokkanischen Konsulat hier in Frankfurt, da er auch mit denen zusammen arbeitet. Also ich brauche kein Gericht dafür, wie einige erzählt haben. Bin durch zufall auf ihn gestoßen..Übersetzung des Scheidungsurteiles kostet leider mehr als 50 €..
Ja das sind die die immer gleich wollen das man seine Papiere übersetzt obwohl das gar nicht nötig ist das man den Stempel rauf bekommt, bei Scheidungsurteil aber vielleicht doch notwendig.
Wir waren schon öfters beim Konsulat und jedesmal haben wir die Vistienkarte von dem Dolmetscher um die Ecke bekommen. Nach langen einreden und am besten noch mit einer männlichen Person. Geht das plötzlich auch ohne übersetzen. Geldmacherei von denen.
[quote]Mir wurde hier beim Bürgeramt erzählt, das das Führungszeugnis eine Apostille und eine Überbeglaubigung braucht. (Kostenpunkt zusammen 40€) Stimmt das oder reicht das normale mit Übersetzung?/quote]
>Führungzeugnis selber hat 13 Euro gekostet die Überbegläubigung auch 13 Euro die man dann überweisen muss. Ich hab es noch gemacht aber die sind alle alle ein wenig unfähig dazu dies auch mal mit der begläubigung hinzubekommen.Nach dem 3 mal hat es erst geklappt und hat sich auf 2 Wochen hingezogen.