Hallo,
also ich musste mein Scheidungsurteil beim Amtsgericht erstmal beglaubigen lassen, bevor ich es übersetzen lassen konnte. Habe allerdings auch mehr als 50 Euro für die Übersetzung bezahlt.
Das normale FZ reicht nicht aus, eine Beglaubigung/Apostille ist unbedingt erforderlich. Ich habe beim Bundesamt für Justiz angerufen. Die Dame meinte, ich solle das FZ zurückschicken und ein Schreiben beilegen, für welches Land ich das FZ benötige. Musste dann im voraus nochmals 13 Euro überweisen, obwohl ich für das FZ auch schon 13 Euro gezahlt habe. Das FZ habe ich in Marokko übersetzen lassen. Das war`s!!
Es ist eine furchtbare Rennerei, man hat uns geschickt von Pontius bis Pilatus. Ich hatte es mir schwierig, kompliziert und teuer vorgestellt, doch was dann kam, übertraf meine schlimmsten Befürchtungen. Hamdo lillah habe ich das zumindest hinter mir!! Trotz allem, würde ich es immer und immer wieder machen ;-))
Lg und weiterhin viel Glück,
A.