Hallo Laurette,

ich musste mein Scheidungsurteil und mein ``rechtskräftiges Scheidungsurteil`` beim Amtsgericht beglaubigen lassen. Habe es dann in die arabische Sprache hier in Deutschland übersetzen lassen. Anschließend habe ich die Übersetzung bei der marokkanischen Auslandsvertretung in Düsseldorf legalisieren lassen. Das was`s!!!

Alles Gute und viel Glück,
A.

P.S.: In Marokko musste ich mir ein ärztliches Attest holen, das bescheinigte, das ich frei von ansteckenden Krankheiten bin, sowie ein Attest darüber, das keine Schwangerschaft besteht.

Last edited by alwinchen73; 27/09/10 06:17 PM.



Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.