hallo
ich habe das marok. Ausländergesetz in seiner Ausführung von 11. November 2003 vorliegen.
(Wer mag kann es von mir zugemailt bekommen. Es ist jedoch in Originalschrift also arabisch.)
Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung haben zwei mal im Jahr (jeweils im halben Kalenderjahr) das Recht ohne diese max. bis zu 90 Tagen im Königreich zu verbleiben. Insges. also 180 Tage.
womit das endgültig geklärt wäre.
nur redouan sollte einmal die fortbildung besuchen.
gruss
Najib