Hallo Roland,

leider kann ich Dir nicht mit Telefonnummern helfen.
Es ist aber kein Problem dort geeignete Parkmöglichkeiten zu finden. Preise hast Du ja auch schon gehört.
Fahre einfach hin, kläre den Rest dort ab und lass den Wagen dort, wobei Du überlegen solltest ob Du einen freien Parkplatz (der Wagen ist dann Wind und Wetter ausgesetzt) oder eine Tiefgarage, die wahrscheinlich teurer ist, bevorzugst.


@Najib und Walter,

ich habe das marok. Ausländergesetz in seiner Ausführung von 11. November 2003 vorliegen.
(Wer mag kann es von mir zugemailt bekommen. Es ist jedoch in Originalschrift also arabisch.)
Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung haben zwei mal im Jahr (jeweils im halben Kalenderjahr) das Recht ohne diese max. bis zu 90 Tagen im Königreich zu verbleiben. Insges. also 180 Tage.

In der Tat ist es so, dass es in der Praxis oft anders gehandhabt wird!
Meist zugunsten der Touristen. Wer länger bleibt, d.h. mehr als 90 Tage in einem Halbjahr kann i.d.R. nicht durch eine kurzfristige Ausreie in eine der span. Exclaven wieder einen erneuten Aufenthaltsstatus erlangen sondern muß bis auf´s spanische Festland reisen.
Wer jedoch Glück hat mit dem Polizeibeamten der im Schalterhäuschen am Comuter sitzt kann u.U. jedoch trotzdem wieder einreisen.

Früher war die max. Aufenthalszeit einmal 90 Tage im Kalenderjahr. Dies ist auch noch weit verbreitete Meinung.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.