hallo

walter,

du bist anscheinend unfähig, einfaches deutsch zu verstehen.


also nocheinmal für dich:

als tourist hat man das recht, 90 tage/jahr in marokko zu verbringen.
man kann diese 90 tage in verschiedene abschnitte aufteilen, also rein und raus und rein und raus, bis die 90 tage voll sind.

in der praxis jedoch wird das nicht so streng gehandhabt. wenn man keine probleme in marokko verursacht hat, kann man davon ausgehen, dass man mit höchster wahrscheinlichkeit auch nach ablauf der 90 tage wieder eingelassen wird. man ist allerdings nicht dazu berechtigt aber es liegt letztendlich im ermessen des grenzbeamten.

das ist die information, die ich letzte woche aus dem mund des in chefchaouen für ausländerangelegenheiten zuständigen polzisten bekommen habe.

wenn du es ganz langsam liest, verstehst es vielleicht auch du, walter.
du kannst wohl nicht verstehen, dass das marokkanische verhältnis zum geschriebenen gesetz ein anderes ist, als deines. das zeigt, dass du in deinen jahren in marrakesch nichts über marokko gelernt hast.

für alle anderen: allerhöchstwahrscheinlich ist die wiedereinreise auch nach vollendeten 90 tagen kein problem.
es gibt jedoch keinen einzelfallgarantie.

gruss
Najib


ps: walter, weshalb kannst du keine ruhe geben?
hat dich die kleine niederlage so schwer getroffen, dass du keine ruhe geben kannst?

nachdem was ich so über's forum von dir mitbekomme, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass theos bericht über eien orientalischen abend mit dir, der wirklichkeit entspricht.


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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