hallo walumaroc,
sorry, habe mich vielleicht nicht verständlich ausgedrückt:
Ich habe mich dazu verpflichtet während der Dauer seines Aufenthaltes für alle anfallenden Kosten aufzukommen. Das ist nicht das Problem.
Die deutsche Botschaft verlangt, dass derjenige, der zu Besuch nach Deutschland kommt Angaben zu seiner eigenen wirtschaftlichen Situation in Marokko machen muss (Beruf, Vermögen, Eigemtum regelmäßige Unterhaltszahlungen ect). Da er aber wegen seinem hohen Alter nicht mehr arbeitet und auch keine Rente bezieht wird es schwierig...Er lebt sozusagen von dem was ihm seine Kinder zustecken. In dem Fall nicht belegbar.
Gruß
rahma