Hallo,
deine wortspiele und verdrehungen kenne ich. sie sollen verbergen, dass du normale informationen nicht aktzeptieren willst oder anders, dass du einfach ein bisschen streiten willst..
für die anderen forumsmitglieder, die durch solche diskussionsbeiträge verwirrt werden.. evtl. noch einmal:
wenn ein marokkaner D besuchen will braucht er eine einladung von einem deutschen, der sich verpflichtet, für alles aufzukommen, was dieser besuch mit sich bringen kann, bis hin zur abschiebung. also erstens "verpflichtungserklärung" und dann nachweis von arbeitsvertrag in marokko und Bankguthaben. die botschaft in rabat prüft den antrag und sendet alles an das zuständige landratsamt in Deutschland dieses entscheidet über den antrag und erteilt das visum. die botschaft in rabat erstellt den passeintrag und damit kann der marokkaner nach D und dort max. 90 Tage bleiben. Dann muss er wieder nach maroc zurück und 3 monate warten und dann kann er wie oben beschrieben wieder ein 90 Tage Visum bekommen. Insgesamt sind auf diesem Weg max. 180 tage pro Jahr aufenhalt in D möglich.
gruss walter