Hallo,
einige von Euch haben sicher schon einmal Familienangehörige aus Marokko zu Besuch gehabt. Sei es die Schwiegermutter oder ein Onkel der Frau. Zu uns kam einmal der Onkel. Ich fragte ihn nach den Erfordernissen für sein Visum. Er sagte, dass er seinen Beruf als Gymn.lehrer nachweisen musste und auch ein Bankguthaben von so 5000 Euro (in DH natürlich )..und natürlich meine Einladung in Form der verpflichtungserklärung.. Nun er bekam das Visa und hätte 90 Tage bleiben können, er blieb nicht so lange, da er vorher wieder in seiner Schule arbeiten und deshalb zurück musste.
Nun meine Überlegung: Könnte er gleich wiederkommen mit einem neuen Visum ...weitere 90 Tage?!
Heute fragte ich beim LRA Sigmaringen Ausländerbehörde nach und bekam die freundliche Antwort, dass der Onkel nach weiteren drei Monaten wieder ein 90 Tage Visum bekommen kann... ich fragte nochmal nach: Wirklich? Ja , in einem Jahr ist somit ein maximaler Aufenthalt von 180 Tagen für einen marokkanischen Gast möglich mit Visum.
Es ist bekannt, dass die europ. Staaten rigoros den Aufenthalt von Nicht-EU Staatler kleinhalten wollen wegen der immer bestehenden Gefahr, dass der Einreisende doch einfach bleibt.... Aber dass Deutschland offiziell bis zu 180 Tage gibt,dürfte für manchen Forumteilnehmer neu und interessant sein.
Gruss Walter