hallo

Antwort auf:
Ausländer können sich bis zu 90 Tage visumsfrei in Marokko aufhalten (so genanntes Touristenvisum). Eine Verängerung über drei Monate hinaus ist möglich, muss aber bei der nationalen Sicherheitsbehörde beantragt werden. Nach Ablauf der 90 Tage und der evtl. Verlängerungsfrist muss eine Aufenthaltsgenehmigung (carte de séjour) beantragt werden.


da braucht's wohl keinen anruf bei der botschaft mehr.
kein wort darüber, dass der aufenthalt problemlos durch ein-und wieder einreisen verlängert werden kann, sondern dass eine carte sejour beantragt werden muss.
wer meint, es bestehe ein recht darauf, nach dem hin-und her wieder einreisen zu dürfen, hält die marokkanische administration für dümmer, als sie ist.
es wird toleriert, solange nichts dagegen spricht, trifft es wohl eher.

josi, du hast recht.
es wird hier viel zu leichtsinnig eben mal was in den raum geworfen. aus nichtwissen oder falscher solidarität sei dem einzelfall überlassen.
gäbe es ein bezahlsystem, das den tippgeber finanziell für seine tipps haftbar macht, wenn es schiefgeht, würde wohl so manches nächtliche posting unterbleiben.
aber manchen ist recht haben mehr wert, als das wohlbehalten eines ihnen unbekannten.

ich bin mit meinen tipps vom worstcase ausgegangen. wenn der nicht eintritt, umso besser.
so sollte man es immer halten, wenn man seine meinung nicht schwarz auf weiss belegen kann, sondern es halt eine meinung oder eine nicht zu verallgemeinernde erfahrung ist.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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