P.S.: Welche ÜBERWEISUNGEN hast Du der Ausländerbeamtin gezeigt?

Antwort auf:
so wie sämtliche Nachweise vom Schriftverker Briefsendungen Flügen Rechnungen Überweisungen ec.


Hast Du Deinem Mann GELD geschickt und hast diese Belege der Ausländerbeamtin vorgelegt als BEWEIS dafür, daß hier keine Scheinehe vorliegt? Denn darum geht es der Ausländerbeamtin bei der vielen Fragerei und um nichts anderes?

Josi