Hallo merlina,
Laut diesem Artikel ist das öffentliche Fastenbrechen durch Muslime eine Straftat.
Antwort auf:
Paragraph 222 des Strafgesetzbuches jedoch droht all jenen mit Bußgeldern und bis zu sechs Monaten Haft, die während des Ramadan öffentlich das Fasten brechen.
Meines Erachtens steht DAS dem Recht auf freie Religionsausübung nicht entgegen.
Antwort auf:
dass selbst Ausländer Angst haben müssen, zu essen
ist aus dem Artikel nicht zu entnehmen. Die Aktivistin sagt verallgemeinernd, dass alle Ausländer diese Angst hätten. Das ist nicht nur was komplett anderes, sondern stimmt auch nicht.

Deine Erfahrungen im Ramadan kann ich bestätigen. Auch ich habe anstandslos tagsüber essen können und bei befreundeten Familien trotz deren Fasten immer Essen und Trinken angeboten bekommen.
Deine Besorgnis kann sich wieder schlafen legen wink
Gruß Keela


Ich bin nicht dumm, ich hab' nur voll so Pech beim Denken...