Hallo,

Antwort auf:
besonders wenn es sich um ein gegenüber handelt, dass eigentlich nur auf stammtischniveau argumentiert und seine argumentation weder begründen noch belegen kann.

Antwort auf:
dass du da aber noch nicht mal kapierst, inwieweit die
beiden verhaltensweisen ähnlich gesetzlich geregelt sind, hätte ich nicht gedacht. naja, schlimmer kommt's immer.

darauf kann man warten...

gp