hallo

Antwort auf:
Bei zuviel "Freiwilligkeit" d.h. auch Essen tagsüber klappt der Spitzeldienst der Polizei vorzüglich und dann geht's ab zum Kommissariat. Soviel nur zu der von Dir angesprochenen Freiwilligkeit.


keine polizei will oder kann dir was, wenn du in deinen vier wänden was isst.

das gesetz gilt für das öffentliche fastenbrechen.

das versuche ich jetzt schon im zweiten jahr zu erklären.
ich dachte, das wäre einfach zu verstehen, muss aber einsehen, dass ich mich da wohl getäuscht habe.


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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