Hallo

so wie nun schon manche wissen ist mein Mann seit 11.7 hier. Er kam mit dem Visum wo auch die Arbeitserlaubnis drin ist.

Wir waren eine Woche nach seiner Ankunft in der ABH und der SB meinte dort wir sollen auf die GFA weil ich ja schon die Leistungen dort erhalte.( Er muss sich ja auskennen)

Dann waren wir dort und die liesen uns noch alles ausfüllen.

Nun will meine SB von der GFA die Leistungen zum Teil vom Juli zurück und im August bekam ich dann nur noch 18.44 überwiesen und halt die Miete direkt an den Vermieter.

Die meinten mein Mann wird ausgeschlossen weil die ersten 3 Monate gesperrt sind für ihn und Anrecht auf Sozialhilfe hat er auch nicht weil er ja kein Asylant ist. Aber angerechnet wird er in der Bedarfsgemeinschaft!!!!!

Sie sagte mir ich solle das wie ein Besuchsvisum zählen und ich müsste für meinen Mann aufkommen. Als ich ihr sagte wie ich das machen soll mit 18 € meinte sie nur blöd zu mir ich hab ja noch das Kindergeld und Unterhalt der kleinen.

Habe von der Regionaldirektion in Hessen jetzt auch Bescheid bekommen wegen dem Geld das ich von Juli zurück zahlen soll und rief da an und die meinte er hätte ein Anrecht auf Sozialleistungen.

Jetzt weis ich nicht wie ich vor gehen soll und was ich tun soll.

Ach ja den Aufenthaltstitel bekommt er Ende September und der von der ABH meinte das jetzige wird einfach so auslaufen gelassen aber es steht drin wegen Familienzusammenführung und Erwerbstätigkeit gestattet.

Lg Christine

PS: Mir brauch jetzt aber keiner kommen von wegen dem Staat auf der Tasche liegen oder sonst was. Es geht mir nur um die Zeit vom 11.7. bis ende Juli denn jetzt arbeitet mein Mann schon.

Last edited by aliani_girl; 14/08/10 09:43 AM. Reason: Satz vergessen