vielen dank für Eure reaktionen!

mich würde auch interessieren, ob in so einem fall (1 partner deutsch, 1 partner marokanisch, verheiratet) überhaupt für den deutschen partner ein ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann, wenn beide NUR in marokko heiraten möchten.

habe da widersprüchliche aussagen beim auswärtigen amt gelesen, zum einen, dass keine pflicht besteht, auch für den marokanischen partner das zeugnis auszustellen, dass aber andererseits der deutsche staat sichergehen möchte, dass auch eine im ausland geschlossene ehe aus deutscher sicht rehtsgültig und nicht anfechtbar sein soll, d.h. also, er will keine mehrehe, auch wenn es im anderen staat erlaubt ist.

ich sehe das aber als unnötigen eingriff in die persönlichkeitsrechte, denn, so lange man nicht in d verheiratet oder anerkannt werden will, sollte es doch dem deutschen staat egal sein, wenn man auf andere weise im ausland rechtsgültig heiratet?!?

wie seht Ihr das? hat jemand weitere, sichere infos? gibt es präzedenzfäälle / rechtsurteile?

viiiielen dank!