Pia... zur Familienversicherung musst du zusätzlich zur übersetzten und legalisierten Eheurkunde auch den Aufenthaltstitel bzw. das Visa noch einreichen wink Eine Rückdatierung zum Einreisedatum ist grundsätzlich möglich, so ist der Partner auch ohne eine zusätzliche Incomming-Versicherung abgesichert, auch wenn etwas passieren sollte und der Partner fliegt aus dem Flugzeug und bricht sich das Bein!

Als Ehepartner muss man für eine FZF keinen Einkommensnachweis erbringen!!! Für eine FZF mit seinem Kind gilt eine andere Regelung.. da muss man die VE nachweisen!

Pia, nach der Einreise hast du 3 Monate Zeit, um dich bei der ABH zu melden.... erst die ABH stellt einen Aufenthaltstitel aus... das Visum ist eigentlich nur zur Einreise gedacht und erlaubt auch kaum Rechte!

LG das bengelchen....