Hallo Heinz,
soweit mir bekannt ist, ist der Lebensmittelpunkt ausschlaggebend. Da ihr Eure Ehe in Deutschland lebt, gilt auch deutsches Recht. Das hat mir meine Standesbeamtin vor 2 Wochen extra auch noch mal bestätigt, demnach müsste auch die Scheidung in Deutschland vollzogen werden können.
Ich hab auch in MA geheiratet, deshalb ist es generell wichtig zu wissen, welches Gesetz gilt.
Hallo Roy,
Hey, das wär' ja prima, wenn dem wirklich so ist. Wenn man sich diesen Aufwand ersparen könnte, klasse.
Natürlich denke ich auch daran, dass "sie" nicht extra wegen der Scheidung (nach mind. einem Jahr Trennung) hier nochmal her muss, auch in Anbetracht der Kosten etc. Und dahingehend habe ich mal gehört, dass sie auch durch ihren Anwalt/Anwältin vertreten werden kann/könnte. Denn bei uns ist/wäre eine Scheidung einfach. Wir haben keinen Besitz in dem Sinne, keine Kinder usw., nur summa summarum 18 Monate gelebte Ehe, und die ausschließlich in D.
LG,
Heinz