Hallo zusammen,
ihr müsst doch eure Hochzeit sowieso beim Justizministerium Gericht 1. Instanz Familiengericht beantragen. Die Notare (=Familienrichter) nehmen ja die Eintragungen in die Urkundensammlung vor. Diese belehren euch auch, dass Ihr einen separaten Vertrag schließen könnt, also schmeißt Ihr den Ehevertrag bei der Beantragung der Ehe da mit auf den Tisch. Es müsste dann entsprechend sogar in der Eheurkunde erwähnt werden.
LG Roy
Ähem Roy,
zu Hüüüüüüülfe, Justizministerium ?? Wie, was??
Spielt bei uns in Österreich nicht wirklich mit. Das einzige, das wir mit Justiz zu tun haben, ist die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses. Das bekomme ich z.B. beim Landesgericht ST.Pölten (kann sogar per e-mail bzw. schriftlich beantragt werden und wird zugeschickt)
Kannst mal bitte Licht ins Dunkel meines Hohlraumes bringen
LG a´isha