Hallo zusammen,

wird das Kind einer binationalen Lebensgemeinschaft/Ehe in Deutschland geboren, gilt automatisch deutsches Recht, d.h. Das Kind bekommt entsprechend einen deutschen Pass. Man hat allerdings die Möglichkeit, eine doppelte Staatsbürgerschaft für das Kind zu beantragen. So waren heute die Aussagen meines Standesbeamten!

LG Roy