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Welche Staatsangehörigkeit ? #103724
20/03/10 11:00 PM
20/03/10 11:00 PM
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Hessen/ Hanau bei Frankfurt
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ThaiMaroc Offline OP
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ThaiMaroc  Offline OP
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Hessen/ Hanau bei Frankfurt
Ich wurde heute gefragt und vielleicht war dieser jenige auch schon hier im Forum .
Deswegen frag ich hier schonmal vorab.

Wie ist das wenn Kinder da sind, kann man beide Staatsangehörigkeiten annehmen ?

Wir haben selbst unsere Tochter in Marokko gemeldet, da wurde uns gesagt , das sie kein Pass bekommt ,aber eine ID Card wenn sie älter ist.

Wer weiss mehr darüber und wie wird voran gegangen ?

Re: Welche Staatsangehörigkeit ? [Re: ThaiMaroc] #103850
22/03/10 10:51 PM
22/03/10 10:51 PM
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Midelt, Marokko
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DonRonaldo Offline
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DonRonaldo  Offline
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Midelt, Marokko
Du bist Deutsche und kannst und solltest deine Kinder als Deutsche registrieren lasse. Genaueres sagt dir die Botschaft in Rabat. Sie bekommen dann einen deutschen Pass und du kannst mit ihnen wann immer du willst ausreisen. Marokkanische Kinder gehoeren dem Mann und er hat das recht sie hier zu behalten und die Ausreise zu verweigern wann immer er will. Auch falls du dich mal scheiden lassen willst und einen anderen heiratest hast du die Kinder dem marokkanischen Mann zu uebergeben..du bist hier eine un glaubige Nichts und hast keinerlei Rechte an deinen Kindern..
Das klingt hart aber bevor der Prophet die Rechtsgrundlage hat schreiben lassen wurden noch Neugeborene Maedchen in den Muell geworfen wenn man zu viele davon hatte.


Seit 2001, der Deutsche am Atlas.

AGRO ÖKONOM; Conseil de gestion et de Agricol.Farm in MIDELT,
Farm Consulting, PLAN VERT und Bewässerung und Solar Pumpen.

Die Servicenummer der Nordtangente des Atlas 0666.366.517
Re: Welche Staatsangehörigkeit ? [Re: DonRonaldo] #103853
22/03/10 11:44 PM
22/03/10 11:44 PM
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samia_nadia Offline
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samia_nadia  Offline
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Marokko Rabat

salam

DonRonaldo:
Antwort auf:
Sie bekommen dann einen deutschen Pass und du kannst mit ihnen wann immer du willst ausreisen. Marokkanische Kinder gehoeren dem Mann und er hat das recht sie hier zu behalten und die Ausreise zu verweigern wann immer er will. Auch falls du dich mal scheiden lassen willst und einen anderen heiratest hast du die Kinder dem marokkanischen Mann zu uebergeben..du bist hier eine un glaubige Nichts und hast keinerlei Rechte an deinen Kindern..


dieses stimmt nicht ganz,
Ich bin auch deutsche und meine kinder haben den deutschen pass,trotzdem darf ich nicht ohne die einwilligung meines ehemannes aus marokko ausreisen.Er hat sobald du in Marokko gemeldet bist das recht seine Kinder hier zu behalten.Bei einer scheidung werden automatisch die kinder dem ehemann zugesprochen,ob du gläubige bist oder nicht,das hat damit nichts zu tuen.Egal ob du aus deutschland dir einen sorgeberechtigungstitel holst das wird in Marokko nicht annerkannt.Kein gericht in marokko wird dir als frau die kinder geben.
es hat nicht mit gläubig oder ungläubig zu tuen.

lg salam samia


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halimtransport@yahoo.de
Re: Welche Staatsangehörigkeit ? [Re: samia_nadia] #103854
23/03/10 12:07 AM
23/03/10 12:07 AM
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bengel Offline
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bengel  Offline
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Deutschland - Safi
völlig richtig samia,

das liegt daran, dass du als mann "leider" nur das sagen hast und du auch nur als mann ein familienstammbuch bekommst... es ist völlig egal ob du christliche frau bist oder moslima...

lg roy

Re: Welche Staatsangehörigkeit ? [Re: DonRonaldo] #103855
23/03/10 12:36 AM
23/03/10 12:36 AM
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ThaiMaroc Offline OP
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ThaiMaroc  Offline OP
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Hessen/ Hanau bei Frankfurt
ne ne es geht nicht um mich.

Ich schreib es dir per PM man muss das Thema nicht GENAU breittreten. Denn es ist schon was persönliches wenn der jenige nicht selber schreibt.

Mein Kind hat den deutschen Pass bekommen , seitdem sie 7 Wochen alt war . Da waren wir schon in Marokko mit ihr.

Aber was ich öfters gelesen habe in letzter Zeit das es immer heisst AUTOMATISCH wird das Kind deutsch wenn es in Deutschland geboren ist.

Ist es nicht eher so das die Eltern wählen können ob marokkanisch oder deutsch ?

Last edited by ThaiMaroc; 23/03/10 12:42 AM.
Re: Welche Staatsangehörigkeit ? [Re: ThaiMaroc] #103858
23/03/10 02:27 AM
23/03/10 02:27 AM
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Erkelenz
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Youssef Alami Offline
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Youssef Alami  Offline
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Erkelenz
@ DonRonaldo
Antwort auf:
aber bevor der Prophet die Rechtsgrundlage hat schreiben lassen

Kannst du bitte erklären, welche Rechtsgrundlage hat der Prophet schreiben lassen? Und wer hat sie geschrieben?

@ Samia
Antwort auf:
trotzdem darf ich nicht ohne die einwilligung meines ehemannes aus marokko ausreisen.

Das ist nicht richtig. Die Ehefrau eines Marokkaners in Marokko darf wohl alleine und ohne Einwilligung des Ehemannes ausreisen. (Neue Moudawana)
Richtig ist, sie darf nicht mit den Kindern ohne Einwilligung des Vaters ausreisen.
Antwort auf:
Bei einer scheidung werden automatisch die kinder dem ehemann zugesprochen,ob du gläubige bist oder nicht,das hat damit nichts zu tuen.

Antwort auf:
Kein gericht in marokko wird dir als frau die kinder geben. es hat nicht mit gläubig oder ungläubig zu tuen.

Samia, Diese Aussagen stimmen einfach nicht.
Auszug aus der Broschüre, „Das deutsche und das Marokkanische Familienrecht“

Hier zum Lesen und Wissen:

Das Sorgerecht ist in erster Linie der Mutter, dann dem Vater und hiernach der Großmutter mütterlicherseits anvertraut (Art.
171 CSP). Es setzt Volljährigkeit, Ehrbarkeit und Erziehungseignung der Mutter voraus, auch was die religiöse Erziehung des Minderjährigen anbetrifft. Treten in der Person des Sorgeberechtigten Änderungen ein, kann das Gericht dieser das Sorgerecht entziehen und es der Person übertragen, die im Rang nachfolgt (Art. 173 CSP). Für andersgläubige auf sich gestellte Mütter könnte hier leicht ein Sorgerechtsentzug drohen. Die Mutter verliert das Sorgerecht auch bei Wiederverheiratung mit folgenden Ausnahmen: Die Trennung eines noch nicht 7 Jahre alten Kindes von der Mutter ist für dieses von Nachteil. Krankheit oder Gebrechen des Kindes erfordern die Pflege durch die Mutter. Ihr Ehemann ist eheausschließender naher Verwandter oder gesetzlicher Vormund des Kindes. Sie selbst ist der Vormund des Kindes (Art. 175 CSP).

Ziehen der sorgeberechtigte Elternteil oder der gesetzliche Vormund innerhalb Marokkos an einen anderen Ort, führt das
nicht zum Verlust des Sorgerechts. Nur in Ausnahmefällen kann das Gericht eine andere Regelung treffen, nämlich wenn das
Kindesinteresse, die besonderen Verhältnisse des Vaters oder des gesetzlichen Vormundes und die Entfernung des Kindes von seinem Vormund dies erfordern (Art. 178 CSP).

Das Sorgerecht besteht für Jungen wie für Mädchen bis zum Eintritt der gesetzlichen Volljährigkeit, also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Im Falle der Scheidung können jedoch nach Vollendung des 15. Lebensjahres sowohl ein Junge als auch ein Mädchen entscheiden, ob der Vater oder die Mutter das Sorgerecht über sie ausüben soll. Sie können sich mit Zustimmung des gesetzlichen Vormundes, hilfsweise des Gerichts, auch für einen nahen anderen Verwandten entscheiden (Art. 166 CSP). Das Gesetz räumt den Minderjährigen damit ausdrücklich

Das deutsche und das marokkanische Familienrecht

Re: Welche Staatsangehörigkeit ? [Re: ThaiMaroc] #103886
23/03/10 06:11 PM
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Joined: Feb 2010
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Deutschland - Safi
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bengel Offline
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Hallo zusammen,

wird das Kind einer binationalen Lebensgemeinschaft/Ehe in Deutschland geboren, gilt automatisch deutsches Recht, d.h. Das Kind bekommt entsprechend einen deutschen Pass. Man hat allerdings die Möglichkeit, eine doppelte Staatsbürgerschaft für das Kind zu beantragen. So waren heute die Aussagen meines Standesbeamten!

LG Roy

Re: Welche Staatsangehörigkeit ? [Re: Youssef Alami] #106388
05/05/10 08:50 PM
05/05/10 08:50 PM
Joined: Oct 2006
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Summach Offline
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Mein Mann hat drei Töchter und eine erste Ehefrau aus erster Ehe: seine erste Frau wurde vorher gefragt ob sie einverstanden ist, daß er mich heiratet - nachdem sie bereits geschieden waren. Da wäre manche deutsche Erstfrau sicher froh, wenn sie nach der Scheidung immer noch zu entscheiden hat, ob der Ex nochmal heiraten darf: wo das festgeschrieben ist, weiß ich nicht - es ist aber in der Familie meines Mannes ein ungeschriebenes Gesetz, daß keiner leiden soll und niemand unversorgt bleiben darf. Ein Glück auf Kosten anderer wäre kein Glück: würde mein Mann vor die Wahl gestellt (was keiner tut) ich oder seine Töchter oder ich und sein Bruder oder ich und seine Schwägerin - würde er immer seine Familie wählen.

Keiner soll aus dem System fallen.

Das ist nicht die schlechteste Überlebensstrategie - wir werden es ja noch erleben in Europa, wo wir hinkommen, wenn uns die Nächsten nicht mehr die Nächsten sind.

Josi


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