salam
DonRonaldo:
Sie bekommen dann einen deutschen Pass und du kannst mit ihnen wann immer du willst ausreisen. Marokkanische Kinder gehoeren dem Mann und er hat das recht sie hier zu behalten und die Ausreise zu verweigern wann immer er will. Auch falls du dich mal scheiden lassen willst und einen anderen heiratest hast du die Kinder dem marokkanischen Mann zu uebergeben..du bist hier eine un glaubige Nichts und hast keinerlei Rechte an deinen Kindern..
dieses stimmt nicht ganz,
Ich bin auch deutsche und meine kinder haben den deutschen pass,trotzdem darf ich nicht ohne die einwilligung meines ehemannes aus marokko ausreisen.Er hat sobald du in Marokko gemeldet bist das recht seine Kinder hier zu behalten.Bei einer scheidung werden automatisch die kinder dem ehemann zugesprochen,ob du gläubige bist oder nicht,das hat damit nichts zu tuen.Egal ob du aus deutschland dir einen sorgeberechtigungstitel holst das wird in Marokko nicht annerkannt.Kein gericht in marokko wird dir als frau die kinder geben.
es hat nicht mit gläubig oder ungläubig zu tuen.
lg salam samia