Hallo Zusammen,

die Papiere für die Erstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses unterscheiden sich nicht zum Deutschen. Es sind kurzerhand die gleichen Papiere notwendig.
a´isha, auch bei Euch in Österreich ist das Ehefähigkeitszeugnis "nur" 6 Monate gültig. (Steht auf der Seite des Außenministeriums.) Also sich auch vorher schon um die notwendigen anderen Papiere für die Eheschließung kümmern, dass es dann zügig gehen kann.

Wie auch bei der Deutschen Botschaft, wird Dir dann mit dem Ehefähigkeitszeugnis eine Ehefähigkeitsbescheinigung ausgestellt in franz. Sprache. Zudem müsste Dir ebenso ein Staatennachweiß ausgestellt werden, ebenso in franz. Sprache. (der einzige Unterschied scheint, für Österreich ist das kostenfrei)

Diese Dokumente wurden von unserer Behörde in Safi verlangt: Die Dokumente ähneln sich von Behörde zu Behörde geringfügig, aber der Grundstock bleibt der gleiche. Ich hab das Dokument mal eingescannt und unter
http://freenet-homepage.de/schnuffroy/liste_des_pieces.jpg abgelegt. Für alle heiratswilligen, die mal wissen möchten was da so notwendig ist.

LG Roy