hallo
ohne es zu wissen, glaube ich nicht, dass die verwurzelung der kinder zu ihren eltern stichhaltig genug ist.
es handelt sich da ja um die kinder der schwägerin, die dann also ihren onkel besuchen.
dass allerdings kinder im haushalt des onkels oder der tante leben, wenn es die umstände im elternhaus nicht zulassen, ist in ma nichts ungewöhnliches.
das ziehen die sicher in ihre betrachtung mit ein.
ich würde mal schätzen, an das eltern müssen die gleichen ansprüche erfüllen, als wenn sie selbst die visa beantragen.
falls die kinder noch mehrere geschwister haben, würde ich das eher als erschwernis ansehen.
aber das ist meine persönliche meinung.
es ist, wie theo es sagt, verbindliches weiss nur das konsulat.
gruss
Najib