Hi maryelody,
das hat überhaupt nichts mit einem festen Termin zu tun und erstmal auch nichts mit der ABH. Natürlich können die sagen du brauchst keine Verpflichtungserklärung. Wenn du aber das Visum beantragst und legst keine Verpflichtungserklärung vor, dann werden die Antragsunterlagen erst gar nicht von der Botschaft angenommen und du kannst wieder nach Hause gehen. Ohne diese Verpflichtungserklärung gibt es kein Visum, ob mit, oder ohne Hochzeitstermin. Glaubs mir.
Liebe Grüße
saico
Folgende Unterlagen sind für den Visumantrag vorzulegen:
1.Drei leserlich in Deutsch ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
2.Vier biometrische Passfotos neuer Datums
3.Identitätskarte (CIN) (im Original und zwei Fotokopien).
4.Reisepass (im Original und zwei Fotokopien).
5.Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG Ihres zukünftigen Ehegatten zum Zwecke der Eheschließung
(im Original und zwei Fotokopien)
6.Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A1 des Europ. Referenzrahmens durch Zertifikat „Start
Deutsch 1“ des Goethe-Instituts (im Original und zwei Fotokopien)
7.Marokkanische Ledigkeitsbescheinigung mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien)
8.Falls Sie bereits verheiratet waren und aktuell geschieden sind: Legalisiertes Scheidungsurteil mit Übersetzung
ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien)
9.Legalisiertes polizeiliches Führungszeugnis mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien)
10.Nachweis des Standesamts in Deutschland, dass alle Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind.
11.Ein ausreichend frankierter und an Sie adressierter Briefumschlag
Last edited by Saico; 11/03/10 02:24 PM.