Hallo YounesF,
genau, du brauchst auch keine Übersetzung für die Legalisation, da die Deutsche Botschaft nur Bescheinigen kann, dass es sich um "üblich" verwendete Stempel handelt. Der Inhalt des Papiers bleibt ja davon unberührt.
Unser Übersetzer hat uns empfohlen, erst die 3 Legalisationen einzuholen und danach erst die Übersetzung durchzuführen, da auf der Übersetzung die Legalisatinsvermerke mit stehen.
Was die Qualität der Übersetzungen anging, konnte ich nicht Klagen... Solch gutes Deutsch spricht manch Deutscher nicht. Aber durchlesen und korregieren sollte man schon.
LG
Roy
Last edited by bengel; 09/03/10 06:54 PM.