In Deutschland kann ein Mann keine zweite Frau heiraten. Dies wird auch nicht anerkannt, da Mehrehe in Deutschland schlicht und ergreifend untersagt ist. Ausnahmen gibt es aber. Vielleicht hilft ein Text von Wikipedia weiter:
"...Grundsätzlich ist die Bigamie, also das Eingehen mehrerer Ehen, in Deutschland gemäß § 1306 BGB (vgl. Doppelehe) verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172 StGB). Jedoch ist es nicht strafbar, dass eine Person mit mehreren Frauen oder Männern in einer Geschlechtsgemeinschaft zusammenlebt; man kann aber lediglich eine einzige staatlich anerkannte Ehe zur selben Zeit eingehen.
Allerdings sind die Folgen ehelicher Polygamie unter Umständen schützenswert, wenn sie im Ausland rechtmäßig zustande kam. So entschied das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz am 12. März 2004 unter dem Aktenzeichen 10 A 11717/03. OVG, dass die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen der Zweitfrau eines Irakers, der seit 1996 in der Bundesrepublik lebte, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen hatte, auch wenn sie sich nicht auf das sog. Ehegattenprivileg berufen kann. Es ist ihr unzumutbar, dass nur sie aus dieser Lebensgemeinschaft herausgelöst würde, während die anderen beiden bleiben dürfen (Revision läuft). Derartige Urteile wurden von Politikern und einigen Medien jedoch heftig kritisiert......"
In Marroko gibt es (glaube ich) ein relativ neues Gesetz, welches vorschreibt, dass sich die erste Frau des Mannes vor Gericht einverstanden erklären muss und für die Zweitheirat dringende Gründe vorliegen müssen (z.B. schwere Krankheit der ersten Frau). Dieses wird aber wohl gut umgangen, durch eine Heirat in der Moschee.
Ich weiß nicht, ob ich das richtig verstanden habe. Möchtest Du heiraten, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu ermöglichen? Bitte, bitte nicht falsch verstehen. Ich glaube, dass es bestimmt äußerst schwierig ist, diese Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen.
Viele Grüße.
Last edited by Lyras; 06/03/10 08:03 PM.