Hallo Zahra,

ich weiß, beide Geburtsurkunden sehen etwas anders aus. Ob die Farbe allerdings Grün ist weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr, aber ich glaube ja. Das "grüne" Dokument ist zweisprachig ... arabisch und französisch ... "Extrait d'acte de naissance" und wird im Geburtsort ausgestellt ..Für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses sollte aber die einfache Variante reichen, da im Ehefähigkeitszeugnis lediglich Name, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Tag und Ort der Geburt, Wohnort, Ort und Nummer des Geburtenregisters sowie vorhergegangene Ehen berücksichtigt werden. Das "grüne" Ding wirst Du aber auch irgendwann brauchen, es ist also kein Fehler, wenn Dein Mann das besorgt, legalisieren und übersetzen lässt!

LG Roy

P.S.: Gleich mal noch so am Rande... Auch die Papiere von östereichischen Staatsbürgern bedürfen keiner Legalisation in Östereich! Es genügt die Vorlage der Originaldokumente beim Übersetzer in Marokko! Sollte jemand daran Zweifel haben, leite ich gern die Originalnachricht von einem vereidigten Übersetzer an mich weiter!