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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: habibati1105]
#102604
20/02/10 04:04 PM
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Mogador52
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Hallo Margit Das Thema Eheschliessung binationaler Paare ist ja nicht mein Fachgebiet, aber vielleicht bekommst du Infos beim General konsulat Marokkos in Frankfurt.Zumindest könnten sie dir offizielle Stellen nennen. Ob eine in Deutschland vor dem Standesamt geschlossene Ehe überhaupt vor islamischem Recht anerkannt wird ist mir nicht bekannt. www.consulatmarocfrankfurt.deTel. 069 95501257 Da bekam ich schon gute und richtige Auskünfte LG Gabriele
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: habibati1105]
#102606
20/02/10 04:40 PM
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bengel
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Hallo Habibati,
wenn du zum Islam konvertierst, bekommst du von den Adoulen eine Urkunde ausgestellt, in der steht, dass Du den moslimischen Glauben angenommen hast. Ob man das Papier auch hat, wenn man in dieser Religion "hineingeboren" wurde, kann ich dir jetzt nicht sagen. Ich gehe aber mal davon aus. Der Adoul sagte zu mir, ich würde dieses Papier brauchen, wenn ich einen Grundsatz erfüllen will und die Heiligen Stätte besuchen möchte, denn ohne dieses Papier bekommt man dort keinen Zutritt... Müsste ich aber meine Frau mal fragen, wenn es hier keiner weiß.
Mein Übersetzer sagte mir am 30.12.09 noch, dass eine in Deutschland geschlosse Ehe in Marokko nicht anerkannt wird. Gut möglich, dass sich da was geändert hat.
LG Roy
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: habibati1105]
#102607
20/02/10 04:48 PM
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nurija
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also im ISLAM ist es so das esnach möglichkeit 2 Männlich Zeugen sein sollten geht das nicht kann jeder Männlicher Zeuge durch 2 Frauen ersetzt werden. Es ist kein Schreibfehler ja durch 2 weibliche moslimische Zeugen. Aber das gilt nur bei Islamischen Eheschliessungen. Nachweisse müssen nicht erbracht werden. Laut Islam sollen es Praktizierende Menschen sein. Aber in wie weit das wirklich durch gesett wird weiss ich nicht liegt vielleicht auch an dem Adoul in wie weit er das durch setzt. Danke, wie es bei islamischen Eheschließungen ist, ist mir bekannt. Aber ich fragte nach den Voraussetzungen damit eine in Deutschland geschlossene Ehe auch nach islamischen Recht anerkannt ist. Bisher konnte mir noch niemand sagen, ob es 2 männliche, moslemische Zeugen sein müssen oder ob es auch z.B. 2 Frauen sein können. Und als Nachweis war bei meinen Quellen von "Aufenthaltserlaubnis" die Rede, was mich sehr verwundert. Ich meine mich zu erinnern, dass ich bei meiner Meldebescheinigung wählen konnte, ob die Religion vermerkt wird oder nicht. Oder wo bekommt man das von Bengel genannte Papier her? Gruß Hall, Ich habe mir den Religionsnachweis (bin zum Islam konvertiert im Jahre 2003) Kurz bevor ich nach Marokko Geflogen bin zum Heiraten aus der Mosche geholt. Das stellt dir jede MOschee aus wenn du beweisen kannst das du Moslima bist. Ich musste 2 Zeugen mitbringen die bezeugend as ich muslima bin. Wenn du einer andern Religion angehörst, ich meine Christlich bist. Sollte die MEldebescheinigung ( heisst neuerdings in Deutschland AUfendhaltsbescheinigung) da steht dein Familien stand so wei deine Religion drauf wenn du Evangelisch oder Katholisch bist, ansonsten steht da sonstiges drauf. Du kannst dir aber auch deine Bescheinigung auch von der Kirche asustellen lassen. Wenn die Ehe nicht in Marokko sondern in Deutschland geschlossen wird, Solltet ihr wenn ihr möchtet noch mal in einer Moschee heiraten und euch darüber ein schrift stück geben.( Dann werdet ihr auch kein Probleme haben die Eheanerkennen zulassen im Konsulat.) Hab hier im Forum schon ab und zu gelesen das es zu Problem kam, mit der Anerkennung der Ehe in Marokko, weil die Ehe nicht nach den Richtinien des Islam geschlossen wurde. Und solltet ihr euch entschliessen Islamische Trauezugen zu nehmen dann ( nach ismalischen richtlinien sollten es dann 2 männliche oder 4 weibliche Muslime. Sprich das 2 Weibliche 1 Männlichen Zeugen ersetzten. Lg nurija
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: Mogador52]
#102610
20/02/10 05:24 PM
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Vielen Dank für alle Infos! Na, dann werde ich, wenn es soweit ist, wohl mal beim Konsulat in Frankfurt anrufen und fragen, wie das mit der Anerkennung von "hinkenden Ehen" ist. Hatte auch schon herausgefunden, dass sie eine Zweigstelle in Düsseldorf haben. Naja, schau mer mal, dann seh mer schon...  Gruß
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: Mogador52]
#102612
20/02/10 05:29 PM
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Wenn ich es richtig verstanden habe, wissen wir ja garnicht ob habibati1105 konvertieren möchte. Richtig, davon war nicht die Rede, und sonst wäre es ja auch keine "hinkende Ehe".  Gruß
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: habibati1105]
#102613
20/02/10 05:36 PM
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Hallo Gefunden auf www.verband-binationaler.de------------------------ ehevertrag Mit einem Ehevertrag können Eheleute die rechtlichen Wirkungen, die für ihre Ehe gelten sollen, teilweise abweichend von der gesetzlichen Regelung selbst bestimmen. Da es sich also um einen Vertrag handelt, bedeutet dies, daß beide Partner sich über die zu treffende Regelung einig sein müssen. Der Vertrag kann bereits vor der beabsichtigten Eheschließung, aber auch zu jeder Zeit während der Ehe geschlossen werden. Er muß von einem Notar protokolliert werden, um wirksam zu sein. Das Ehepaar kann mit dem Ehevertrag die Verteilung der ehelichen Rechte und Pflichten regeln, soweit das Gesetz einzelne Rechtsfolgen nicht für unabänderbar erklärt (so kann z.B. die gegenseitige Unterhaltspflicht während der Ehedauer nicht ausgeschlossen werden). Die häufigsten Regelungen betreffen... ... den ehelichen Güterstand: Hier wird anstelle des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft häufig die Gütertrennung gewählt. Das ist u.a. dann zu empfehlen, wenn ein Ehegatte bereits Vermögen in die Ehe mitbringt und nicht möchte, daß der andere Ehegatte im Fall der Scheidung von einem Wertzuwachs profitiert. Das kann bei Immobilienbesitz der Fall sein. Gütertrennung kann auch dann angezeigt sein, wenn ein bereits vorhandenes Geschäft oder eine Praxis bei einer späteren Scheidung durch Ausgleichszahlungen nicht gefährdet werden soll. Den Versorgungsausgleich: Dieser, also der Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, wird für den Fall einer Ehescheidung ausgeschlossen. Allerdings muß dieser Ausschluß des Versorgungsausgleiches mindestens ein Jahr und einen Tag vor Einreichung eines Scheidungsantrags vorab protokolliert worden sein, sonst bedarf er zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung des Scheidungsrichters. Der Ausschluß des Versorgungsausgleiches hat im Fall der Scheidung einen Nebeneffekt: Die Dauer des Scheidungsverfahrens verkürzt sich erheblich, wenn dieser nicht durchgeführt werden muß. Den Ausschluß des nachehelichen Unterhaltsanspruches der Ehegatten: Während eine Vereinbarung, mit der ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt während der Ehezeit ausgeschlossen werden soll, vom Gesetz für nichtig erklärt worden ist, kann der Ehegattenunterhalt für die Zeit nach einer Scheidung abbedungen werden. Sowohl für den beabsichtigten Ausschluß des Versorgungsausgleiches wie auch für den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt, aber auch unter Umständen für die Vereinbarung der Gütertrennung sollte bedacht werden, daß der Partner, der seine Erwerbstätigkeit zugunsten der Versorgung gemeinsamer Kinder zurückstellt, durch den Ausschluß benachteiligt sein kann. Bei bestehendem Kinderwunsch ist daher zu empfehlen, den Ausschluß unter die Bedingung zu stellen, daß die Ehe kinderlos bleibt oder jedenfalls den die Kinder versorgenden Partner in anderer Form abzusichern. Nach oben islamischer ehevertrag Beabsichtigt ein christlich-muslimisches Paar im Heimatland des muslimischen Partners zu leben, so sollte in jedem Fall der Ehevertrag dort vor Ort bei einem Notar gemacht werden. Ein islamischer Ehevertrag kann im Gegensatz zu einem "deutschen" nicht während der Ehe geschlossen werden. Er muß vor der Eheschließung vereinbart werden bzw. es wird die Unterzeichnung des zuvor ausgehandelten Ehevertrages durch Mann und Frau als die Eheschließung angesehen. Inhalt des islamischen Ehevertrages ist vor allem die rechtliche und soziale Absicherung der Frau. Das ist deshalb wichtig, weil in den islamischen Ländern regelmäßig kein nachehelicher Unterhaltsanspruch der Frau besteht und sie auch nicht an dem in der Ehe durch den Ehemann erworbenen Vermögen teilhat. Auch für manche Eheschließungen in der Bundesrepublik (z.B. mit marokkanischen Staatsangehörigen) ist der Abschluß eines islamischen Ehevertrages notwendig, damit die Ehe auch im Heimatland des betreffenden Partners registriert wird. Dies kann entweder auf dem entsprechenden Konsulat oder vor einem deutschen Notar in Gegenwart von zwei männlichen, muslimischen Zeugen geschehen. Dieser Vertrag muß anschließend in die Heimatsprache des ausländischen Partners übersetzt und bei der zuständigen Botschaft beglaubigt werden. In einem islamischen Ehevertrag können Vereinbarungen über die Höhe und die Zahlungsweise der Morgengabe, über das Scheidungs-, Reise- und das Recht den Wohnsitz zu bestimmen, über das Recht der Ehefrau zur Berufstätigkeit und über Beitragszahlungen an die deutsche Rentenversicherung getroffen werden. Auch wenn heutzutage viele Länder islamischer Tradition ein kodifiziertes Familienrecht haben, hat sich doch bis heute der traditionelle Ehevertrag bewährt und gehört als fester Bestandteil zur Eheschließung. Nach oben morgengabe Ein islamischer Ehevertrag beinhaltet als wesentlichen Bestandteil die sogenannte Morgengabe. Dabei kann es sich um einen Geldbetrag, Schmuck, Immobilien und/oder andere Wertgegenstände handeln, die mit der Eheschließung, spätestens aber im Zeitpunkt der Scheidung in das Eigentum der Frau übergehen. Die Fälligkeitsregelung, wonach nur ein Teil der Morgengabe mit der Eheschließung übertragen wird, ein weiterer Teil erst bei der Scheidung zu leisten ist, ist sehr häufig anzutreffen. Die Morgengabe ist oft die einzige materielle Versorgung der Frauen, denn Länder des islamischen Rechtskreises kennen als gesetzlichen Güterstand nur die Gütertrennung. Ehefrauen erhalten somit nach einer Scheidung keinerlei Anteil an dem während der Ehe vom Ehemann erwirtschafteten Zugewinn. Hinzukommt, daß es in diesen Ländern keinen Anspruch auf nacheheliche Unterhaltszahlungen gibt. Daher wird darauf geachtet, daß die Morgengabe - natürlich gemessen an den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen des Ehemannes - hoch ausfällt. Sind die Frauen durch eine Morgengabe nicht ausreichend abgesichert, müssen sie allein schon aus finanziellen Gründen nach einer Scheidung zu ihrer Familie zurückkehren. Deutsche Frauen, die einen muslimischen Ausländer heiraten wollen, wissen häufig nicht, wie sie mit diesem Rechtsinstitut umgehen sollen. Ist auf diese Ehe deutsches Recht anzuwenden, weil das Paar in Deutschland lebt, ist eine Morgengabe entbehrlich, weil das deutsche Familienrecht über den Zugewinnausgleich und den nachehelichen Unterhaltsanspruch die Versorgung der Frau regelt. Abgesehen davon, daß die Morgengabe notwendiger Bestandteil des islamischen Ehevertrages und damit der Eheschließung ist, also Einfluß auf die Anerkennung der Eheschließung im Heimatland des islamischen Partners haben kann, ist sie dann sinnvoll, wenn der ausländische Ehemann in seine Heimat zurückkehren möchte und die Familie dorthin umsiedelt. Dabei ist die jeweilige Lebenssituation beider Partner zu berücksichtigten. Hat die Frau z.B. eine abgeschlossene Berufsausbildung? Soll sie künftig die Hausarbeit verrichten oder ist eine Berufstätigkeit vorgesehen? Und vor allem: in welchem Land soll die Ehe gelebt werden? Die Morgengabe sollte mindestens so hoch sein, daß die Frau mit dem Geld ihre Rückreise, das Anmieten einer Wohnung und ihren Unterhalt für die ersten Wochen bestreiten kann. Nach oben wohnsitzbestimmung Der Ehevertrag kann eine Regelung darüber enthalten, wo der gemeinsame Wohnsitz genommen werden soll. Die Ehefrau kann mit dem Ehemann darüber eine Vereinbarung treffen, um ihm zu verstehen zu geben, daß er den Wohnsitz nicht allein bestimmen kann. In diesem Zusammenhang sollte weiter geregelt werden, daß die Ehefrau bei Wohnsitznahme im Heimatland des Mannes berechtigt ist, Besuche in der Ehewohnung zu empfangen. recht zu reisen In einigen Ländern benötigten die Ehefrauen die Erlaubnis des Ehemannes, wenn sie das Land verlassen wollen. In einem islamischen Ehevertrag kann daher mit dem Ehemann die Vereinbarung getroffen werden, daß er der Ehefrau stets die Ausreise garantiert und an deren Zustandekommen z.B. durch Bereitstellen finanzieller Mittel mitwirkt. scheidungsrecht In manchen Ländern haben Ehefrauen nur unter ganz bestimmten, sehr eingeschränkten Bedingungen das Recht, selbst die Scheidung einzureichen; Gründe können sein: Die länger andauernde Abwesenheit des Ehemannes oder die Verletzung seiner Unterhaltsverpflichtung. In einen Ehevertrag können weitere Gründe aufgenommen werden, so z.B. die Eheschließung des Mannes mit einer zweiten Frau. Nach oben berufstätigkeit Es kann sinnvoll sein, Vereinbarungen über eine zukünftige Berufstätigkeit der Frau zu treffen, da der Mann in manchen Ländern hierzu seine Erlaubnis geben muß. beiträge zur rentenversicherung Beitragszahlungen zur deutschen Rentenversicherung: Um die Altersversorgung der deutschen Frau auch im Ausland zu sichern, kann im Ehevertrag vereinbart werden, daß die deutsche Partnerin ihre Rentenversicherungsbeiträge freiwillig weiter zahlt, wenn das Paar in das Heimatland des Mannes zieht. Falls sie dort Hausfrau sein würde, müßte dann ihr Mann die Leistungen erbringen. Nach oben sorgerechts - regelungen Für gemeinsame Kinder können Sorgerechtsregelungen in einen Ehevertrag aufgenommen werden. Allerdings bedürfen sie, wenn die alleinige elterliche Sorge für einen Partner vorgesehen ist, in Deutschland des Beschlusses durch das Familiengericht. Einem entsprechenden Antrag wird vom Gericht bei Zustimmung des anderen Ehepartners regelmäßig stattgegeben. In islamisch geprägten Ländern ist das Sorgerecht so geregelt, dass der Vater die gesetzliche Vertretung der Kinder, die Mutter das Erziehungsrecht hat. Im Fall einer Scheidung im Heimatland des Ehemannes muss also damit gerechnet werden, dass das Sorgerecht dem Vater zugesprochen wird bzw. er es laut Gesetz bereits hat. Das bedeutet, dass eine Ausreise der Kinder mit der Mutter nur mit der väterlichen Zustimmung möglich ist. Eine Vereinbarung im Ehevertrag, die vorsieht, dass die deutsche Mutter das Sorgerecht und die Reisefreiheit für die Kinder hat, ist nach Mitteilung deutscher Auslandsvertretungen im Konfliktfall nicht durchsetzbar. Nach oben Auszüge aus unserem Buch: Binationaler Alltag in Deutschland. Ratgeber für Ausländerrecht, Familienrecht und interkulturelles Zusammenleben hier bestellen Das schafft doch Klarheit oder ? LG Gabriele auf www.tunesien.com gibts auch noch einige Links zu diesen Themen!
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: Mogador52]
#102614
20/02/10 05:39 PM
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habibati1105
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Um die Anerkennung der Ehe vor islamischem Recht zu erlangen, sollte ein Ehevertrag geschlossen werden. Das gilt besonders, wenn die Ehe zwischen einer Christin und einem Muslim in Deutschland geschlossen wird.
Es werden 2 männliche! Zeugen gebraucht, die dem Islam angehören. Das geschieht auf dem Konsulat. Ja, davon habe ich gehört, aber wie gesagt, es soll scheinbar auch - quasi in einem "Aufwasch" und unter bestimmten Bedingungen - bei einer standesamtlichen Trauung gehen. Ich denke auch, dass eine Anfrage beim Konsulat der sicherste Weg ist. Melde mich dann, was rausgekommen ist. Gruß und schönes Wochenende!
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: Mogador52]
#102615
20/02/10 05:41 PM
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Hallo Nurija
Wenn ich es richtig verstanden habe, wissen wir ja garnicht ob habibati1105 konvertieren möchte.
Jetzt habe ich auch eine Frage diesbezügl. In der Moschee kann sie doch garnicht heiraten, wenn sie Christin ist!? Oder?
Nichtmuslime können ja auch keine Moschee betreten in Marokko.Ausser der in Casa. Also fällt die muslimische Heirat in der sicher Moschee flach.
Liebe Grüsse
Gabriele
Also ist damit die Frage von habibati1105 auch nicht gänzlich beantwortet.
Eine nicht muslima sprich christin oder katholiken, können sehr wohl auch islamisch heiraten. Und auch moscheen betreten. Als ich das erstmal geheiratet habe islamisch meinte der imam das ich nicht konvertieren muss und trotzdem islmisch heiraten kann. Weil der mann ja ist ja moslem und so mit kann man ISlamisch heiraten. Und auch gibt es nirgends ein VERBOT das ein nicht muslm die mosche nicht betreten darf. Das geht immer. Wenn man sich die Moschee nru angucken möchte sollte mnan vielleicht unbedingt zur gebetszeit machen. Sollte man sich nicht sicher sein kann man auch in der moschee anrufen und einen termin geben lassen dann wird der imama einem die moschee zeigen und auch einiges erzählen zum begebet und sonstiges. Also ich kann mir nicht vorstellen das es verboten. Soweit ich weiss kann jeder zu jeder zeit in moscheen gehen. Und heiraten in der Molschee ist eigendlich ne Europäische angelegenheit. Normal wird im islam nicht in der moschee geheiratet das ist eher untypisch, graqde in Marokko ist es ja so das man beim adoul heiratet das man dort nach den regeln des islamsch heiratet. lg nurija
Last edited by nurija; 20/02/10 05:45 PM.
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: Mogador52]
#102618
20/02/10 06:02 PM
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hallo Gaby,
Also wenn cih in Deutschland heiraten würde, würde ich das so machen. Erst beim Standesamt mit islamischen Trauzeugen. Dann am gleichen Tag (vorher einen Termin machen) in der Moschee nochmal heiraten mit den gleichen Trauzeugen.
Wenn ich nicht konvertiert wäre und es auch nicht vorhabe würde ich vorher den Imam darüber informieren.
Dann bekommt man ein schriftstück das bescheinigt das man in der Moschee geheiratet hat und die trauzeugen müssen das mit unterschreiben. Ich denke das wird sicher das KOnsulat auch akzeptieren den man hat ja nach dem Islamischen Richtlienen die Ehe eingegangen!!!!
Ich wusste das wirklich nicht das in Marokko keine Nicht mulsime die Moschee breten dürfen, aber man kann sicher auch den Imam bitte zu einem nach Hause zukommen.
lg nurija
Last edited by nurija; 20/02/10 06:04 PM.
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: Mogador52]
#102624
20/02/10 06:37 PM
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 Ihr seid ja süß, vielen, vielen Dank! Ich denke auch, dass ein Ehevertrag nichts ehrenrühriges ist und er dient ja nur der Klarheit auf beiden Seiten. Aber bis dahin haben die Behördengötter noch ein paar Behördengänge gestellt. Also weiter Schrittchen für Schrittchen...  Gruß aus dem sonnigen Köln!
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: habibati1105]
#102626
20/02/10 09:11 PM
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Hallo Gabi, der Beitrag von dir ist wieder einmal sehr aufschlussreich. Vielen Dank für deine Mühe. Ich werde jedenfalls auch einen Ehevertrag machen und vorerst mal in Ruhe anhand der Informatione, die wir jetzt - dank Gabi - haben, ein Konzept dafür vorbereiten. In erster Linie geht es - wie bei habibati1105 - step by step - in die Mühlen des Verwaltungskrams.... LG aus dem - leider überhaupt nicht sonnigen Ösiland 
Ein kleines Lächeln, ein freundliches Wort zwischen den unterschiedlichsten Menschen, sind die beste Anerkennung der Menschenrechte Aletha Jane Lindstrom
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: a1isha]
#102628
20/02/10 09:41 PM
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Youssef Alami
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Eheschließung nach marokkanischem RechtNach marokkanischem Recht kommt die Ehe durch einen Vertrag zustande, durch den sich ein Mann und eine Frau zum gemeinsamen und dauernden ehelichen Leben verpflichten (Art. 4, 10 Code du Statut Personnel et des Successions = CSP). Die für eine Eheschließung erforderlichen Erklärungen werden nunmehr in Gegenwart beider Ehepartner in einer Sitzung den zur Entgegennahme zuständigen Adoulen abgegeben. Die Adoulen nehmen ein Feststellungsprotokoll auf (Art. 17 CSP). Bei diesen Adoulen wird auch der Ehevertrag – Angebot und Annahme – mit allen vereinbarten Bedingungen hinterlegt (Art. 13 Abs. 4 CSP). Die für die Eheschließung beizubringenden Dokumente (z.B. Gesundheitszeugnis, Ehefähigkeitszeugnis bei Ausländern, Genehmigung der Mehrehe, der Ehe mit einem zum Islam übergetretenen Verlobten sowie der Eheschließung vor Eintritt der gesetzlichen Volljährigkeit) werden von einem Richter beglaubigt und im Kanzleisekretariat des Familiengerichts der Eheschließung aufbewahrt (Art. 65 CSP). Der Richter ermächtigt die beiden zuständigen Adoulen zu der Beurkundung der Eheschließung. Diese nehmen die Eheschließungserklärungen der Verlobten entgegen und erstellen über den Eheschließungsakt eine Heiratsurkunde, die neben der Ermächtigung des Richters die maßgeblichen Angaben über die Identität der Partner, deren Eheschließungserklärungen, deren Status und Ehefähigkeit sowie die Erteilung erforderlicher Genehmigungen, die zwischen ihnen vereinbarten Bedingungen und ihre Unterschriften sowie diejenige des Vormunds ausweist, sofern es eines solchen bedurfte (Art. 67 CSP). Der Richter erklärt die Urkunde unter Beifügung seiner Siegel für gültig. Das Original erhält die Frau und eine Abschrift der Ehemann. Die Heiratsurkunde begründet den Beweis gültiger Eheschließung (Art. 16 Abs. 1 CSP) und wird in das örtliche Heiratsregister des Familiengerichts aufgenommen. Eine Abschrift geht an die Standesämter der Geburtsorte beider Eheleute. Bei Ausländerbeteiligung wird die Urkundensammlung an den Staatsanwalt bei dem Gericht 1. Instanz in Rabat übermittelt (Art. 69 CSP). Mehr zum Thema Eheschließung nach marokkanischen Recht
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: a1isha]
#102629
20/02/10 09:42 PM
20/02/10 09:42 PM
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Hallo A' isha Schön, das man helfen kann. Wie du siehst bin ich wieder "Zu Werke". Fand den Bericht über den islamischen Ehevertrag ja zuerst über Google im Tunesienforum. Von Claudia Poser, und von Uwe Wassenberg den Link zu der Seite über binationale Ehen. Es kommt ja auch darauf an, ob man in Marokko oder Deutschland heiratet. Oder ob beide Muslime sind. Siehe oben bei Youssef. Habibati1105 möchte ja in Deutschland heiraten.Und fragte wie wie eine Anerkennung der Ehe nach islamischen Recht in D. möglich ist. In Österreich gibt es ja sicher auch ein Marokkanisches Konsulat. Das mit dem Ehevertrag finde ich sinnvoll und wird empfohlen. Man kann darin auch Versorgung, Kindererziehung,Besitz etc. nach islamischem Recht etc. besprechen und regeln. Auch wenn man mit seinem Partner in Europa leben möchte, gehen die Meinungen und Auffassungen doch oft auseinander. Step by Step und korrekte Info ist viel wert. Liebe Grüsse und bis zum nächsten Mal! Gaby
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: theomarrakchi]
#102630
20/02/10 09:42 PM
20/02/10 09:42 PM
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ThaiMaroc
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Hessen/ Hanau bei Frankfurt
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Hallo Kladden, Ich wusste genausowenig wie die anderen hier und kuemmerte mich in erster Linie um meinen Papierkram in Europa als Deutscher mit Wohnsitz in Spanien und in Holland geschieden. Da kam eine Menge zusammen. Meine Frau uebernahm ihren Part in Marokko und klaerte alle offenen Fragen dort vor Ort. Zahlreiche Antworten hier rufen mehr Unsicherheit hervor als alles andere. Eine schreibt, dass man 2 Trauzeugen braucht, einer Christ, einer Moslem, eine andere wiederum, dass es mit 2 Moslems sein muss und eine weitere, dass es auch ein Trauzeuge tut. Was stimmt denn nun? Ist dem Fragesteller damit geholfen? Ich bezweifele es. Ist es denn zuviel verlangt, dass ihre Zukuenftigen mal selbst ihren Arsch hochkriegen und es vor Ort beim Adoul selbst erfragen, wie er's denn gerne haette? Damit haetten sich etliche Fragen hier erledigt und die Betreffende haette absolute Klarheit. Es ist doch sicherlich einfacher solche Fragen vor Ort zu klaeren als mit den teilweise hier gegebenen Antworten. Und selbst ein marokkanischer Analphabet weiss, wer der fuer ihn zustaendige Adoul ist. LG Theo Genau Theo so hat es mein Mann auch gemacht. Er hat sich bei anderen Marokkaner informiert die mit deutschen verheiratet sind, er ist x mal zum Adoul gerannt, er hat seine Papiere selber zum übersetzer gebracht einschliesslich meine die ich vorrausgeschickt habe. Als wir geheiratet haben beim Adoul waren keine Trauzeugen dabei , hinter uns allerdings noch 5 andere Leute die irgendwas unterschrieben haben wollten. Es wurden 3 Unterschriften geleistet es wurde gefragt ob man getrennte Güter haben möchte oder wir das ganze Teilen bei einer Scheidung und schon waren wir verheiratet. Kann allerdings auch daran liegen das zwei Adoule nen laden geteilt haben und der andere praktisch der Trauzeuge war im gedanklichen Sinne, der aber in praktischen den Papierkram der Bürger stempelte und unterschrieb und nichts wirklich damit zu tun hatte. Sahs aber am Tisch nebendran. Einen Ehevetrag hab ich nicht gemacht, den ich bin der Meinung wenn ich mein Leben teile mit einen Menschen den ich liebe und das ganze scheitert danach auch teilen sollte. Wenn es allerdings in der Ehe zu einer Firmengründung kommt oder irgendein Haus angeschafft wird oder angebaut wird dann einen mullmig wird das man dies nicht teilen möchte, dann sollte man dies tun. Anfangs wollte ich auch einen machen , weil hier ein Haus im Spiel ist , anfrage beim Notar ein Ehevetrag aufzusetzen waren es 500 bis 800 Euro. Für jemand der nichts hat und die Eltern das schon so in Ordnung fanden . Haben wir es gelassen. Und war es nicht so das das recht gilt wo die Ehe gelebt wird . In meinen Fall die Ehe in Marokko geschlossen aber die Ehe wird in Deutschland gelebt ,also gilt das deutsche Eherecht . Stimmt das so ????
Last edited by ThaiMaroc; 20/02/10 09:44 PM.
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: ThaiMaroc]
#102632
20/02/10 10:48 PM
20/02/10 10:48 PM
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@Youssef schön, dass du hier jetzt öfter präsent bist und deine Beiträge sind wirklich sehr hilfreich und informativ. Danke! So, das musste mal gesagt sein  @Mogador habe hoch erfreut zur Kenntnis genommen, dass du aktiv bist - wie schön  Natürlich kommt es darauf an, wo man sich häuslich niederlässt. Das ist u.a. auch ein Grund, warum ich einen Ehevertrag machen möchte - sicher ist sicher. Mein Hauptwohnsitz wird vorerst weiterhin Österreich sein und mein Verlobter bleibt in Marokko. Erst wenn mein Pensionsanspruch erreicht ist, wird sich das ändern. Trotzdem werden wir in dieser Zeit eine gemeinsame Wohnung in Fes haben und so oft es mir möglich ist, dort zusammen leben. Wichtig ist z.B., dass mein Zukünftiger akzeptiert (das ist natürlich schon lange geklärt), dass ich meinen Beruf in Österreich weiter ausübe. Es muss auch gewährleistet sein, dass ich, wenn ich mich in Marokko niederlasse, jederzeit nach Österreich reisen kann, ohne lange um Erlaubnis fragen zu müssen (das klingt für mich ohnehin ziemlich schräg). Hier lebt schließlich meine Familie. Das ist für ihn aber auch völlig selbstverständlich. Familiensinn wird ja in Marokko groß geschrieben. Wie es in unserem Fall mit dem Eherecht aussieht werden wir ja sehen. Ich denke, es wird wohl das marokkanische zu Tragen kommen, da wir dort heiraten und der Mann dort lebt. Ich werde jedenfalls Bericht erstatten. Interessant ist, wie unterschiedlich die Regelungen von Adoul zu Adoul sind. Das macht die Sache spannender, als sie ohnehin schon ist Hier befindet sich in Österreich das Honorarkonsulat (Keine Visa- und Beglaubigungsbefugnis) Sterneckstraße 55 5020 Salzburg Tel. (0043 662) 87 53 14-0 Fax (0043 662) 87 53 14-23 Gruß a´isha
Last edited by a1isha; 20/02/10 11:21 PM.
Ein kleines Lächeln, ein freundliches Wort zwischen den unterschiedlichsten Menschen, sind die beste Anerkennung der Menschenrechte Aletha Jane Lindstrom
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: ThaiMaroc]
#102636
21/02/10 12:23 AM
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Joined: Feb 2010
Posts: 564 Deutschland - Safi
bengel
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Deutschland - Safi
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Hallo zusammen, Kann allerdings auch daran liegen das zwei Adoule nen laden geteilt haben und der andere praktisch der Trauzeuge war im gedanklichen Sinne....... Adoularhandlungen werden immer im Beisein von ZWEI Adoulen ausgeführt. War bei der Konvertierung so und auch zur Eheschließung, da mussten wir noch auf den 2. warten. Wie das auch im Text von Youssef steht, muss dann lediglich der Vormund mit, sofern man einen hat (z.b. bei einer jungfräulichen Verlobten) und unterschreiben. D.h. man braucht garkeine Trauzeugen in dem Sinne, dafür sind ja die Adoule da. Ich hab mich eben noch mal vergewissert, dass ich keinen Müll erzähle und meinen Schwager in Marokko angerufen. Das war der Vormund meiner Frau und nicht der Trauzeuge. LG Roy
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: zahra1312]
#102902
01/03/10 08:40 PM
01/03/10 08:40 PM
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Joined: Feb 2010
Posts: 564 Deutschland - Safi
bengel
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Deutschland - Safi
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Hallo Zahra,
ich weiß, beide Geburtsurkunden sehen etwas anders aus. Ob die Farbe allerdings Grün ist weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr, aber ich glaube ja. Das "grüne" Dokument ist zweisprachig ... arabisch und französisch ... "Extrait d'acte de naissance" und wird im Geburtsort ausgestellt ..Für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses sollte aber die einfache Variante reichen, da im Ehefähigkeitszeugnis lediglich Name, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Tag und Ort der Geburt, Wohnort, Ort und Nummer des Geburtenregisters sowie vorhergegangene Ehen berücksichtigt werden. Das "grüne" Ding wirst Du aber auch irgendwann brauchen, es ist also kein Fehler, wenn Dein Mann das besorgt, legalisieren und übersetzen lässt!
LG Roy
P.S.: Gleich mal noch so am Rande... Auch die Papiere von östereichischen Staatsbürgern bedürfen keiner Legalisation in Östereich! Es genügt die Vorlage der Originaldokumente beim Übersetzer in Marokko! Sollte jemand daran Zweifel haben, leite ich gern die Originalnachricht von einem vereidigten Übersetzer an mich weiter!
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: bengel]
#103516
16/03/10 03:27 AM
16/03/10 03:27 AM
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Joined: Sep 2009
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a1isha
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Österreich
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@österr. Staatsbürgerinnen, die in Marokko heiraten wollen!
Eine aktuelle Info von meinem zuständigen Standesamt findet ihr im Thread "österreich-marokkanische Eheschließung"
Gruß a´isha
Last edited by a1isha; 16/03/10 03:36 AM.
Ein kleines Lächeln, ein freundliches Wort zwischen den unterschiedlichsten Menschen, sind die beste Anerkennung der Menschenrechte Aletha Jane Lindstrom
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