also im ISLAM ist es so das esnach möglichkeit 2 Männlich Zeugen sein sollten geht das nicht kann jeder Männlicher Zeuge durch 2 Frauen ersetzt werden. Es ist kein Schreibfehler ja durch 2 weibliche moslimische Zeugen. Aber das gilt nur bei Islamischen Eheschliessungen. Nachweisse müssen nicht erbracht werden. Laut Islam sollen es Praktizierende Menschen sein. Aber in wie weit das wirklich durch gesett wird weiss ich nicht liegt vielleicht auch an dem Adoul in wie weit er das durch setzt.
Danke, wie es bei islamischen Eheschließungen ist, ist mir bekannt.
Aber ich fragte nach den Voraussetzungen damit eine in Deutschland geschlossene Ehe
auch nach islamischen Recht anerkannt ist. Bisher konnte mir noch niemand sagen, ob
es 2 männliche, moslemische Zeugen sein müssen oder ob es auch z.B. 2 Frauen sein
können.
Und als Nachweis war bei meinen Quellen von "Aufenthaltserlaubnis" die Rede, was mich
sehr verwundert. Ich meine mich zu erinnern, dass ich bei meiner Meldebescheinigung
wählen konnte, ob die Religion vermerkt wird oder nicht. Oder wo bekommt man das von
Bengel genannte Papier her?
Gruß