Original geschrieben von: habibati1105

Original geschrieben von: Youssef Alami
Auszug aus der Brochüre "Das deutsche und das marokkanische Familienrecht"

2.1.4.2 EHESCHLIEßUNG IM AUSLAND
Bei Eheschließungen von Marokkanern im Ausland erkennen marokkanische Gerichte und Behörden nach der neuen Regelung des Art. 14 CSP nunmehr auch vor einem deutschen Standesbeamten geschlossene Ehen an. Sie muss in Anwesenheit von zwei moslemischen Zeugen erfolgen; bei einem Minderjährigen muss die Zustimmung des Vormundes vorliegen. Als Voraussetzung wird weiter genannt, dass die Verlobten sich einig und ehemündig sind. Außerdem dürfen keine Ehehindernisse vorliegen.

Was man lt. OLG Köln übrigens "hinkende Ehe" nennt (Christin heiratet Moslem,
andersrum gehts ja bekanntlich eh nicht). Hast du Infos, ob es 2 männliche
Zeugen sein müssen und wie diese den Nachweis erbringen müssen, dass sie
moslemischen Glaubens sind?

Gruß


Hallo habibati1105

also im ISLAM ist es so das esnach möglichkeit 2 Männlich Zeugen sein sollten geht das nicht kann jeder Männlicher Zeuge durch 2 Frauen ersetzt werden. Es ist kein Schreibfehler ja durch 2 weibliche moslimische Zeugen. Aber das gilt nur bei Islamischen Eheschliessungen. Nachweisse müssen nicht erbracht werden. Laut Islam sollen es Praktizierende Menschen sein. Aber in wie weit das wirklich durch gesett wird weiss ich nicht liegt vielleicht auch an dem Adoul in wie weit er das durch setzt.

lg nurija