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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: kladden]
#102481
18/02/10 10:32 PM
18/02/10 10:32 PM
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Joined: Feb 2010
Posts: 3 Marokko
Tawfik
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Joined: Feb 2010
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Marokko
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salamo 3alaykom ich glaube die wischtige urkunde sit die fähigkeitzeugniss,die kannst du im standsamt deiner stadt bekommen aber bevor er muss dir welche urknuden schkicken damit kannst du deine ehfäigkeitzeugnis zu bekommen ,also sein ledigkeitzeugnis ,geburtsurkunde und eine copie von seinem pass(sie mussen uberstetzt werden und legalisiert) ,und uber die andere urkunden du kannst die webseite der deutschen botschaft im rabat gucken und dort du kannst alles was brauchst du finden.. viel glück
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Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eheschließung in Marokko
12/05 Eine Eheschliessung in Marokko ist nur möglich, wenn ein Verlobter marokkanischer Staatsangehöriger ist. Verbindliche Auskünfte zu marokkanischem Recht können nur die zuständigen marokkanischen Behörden erteilen, dies sind in Fragen hinsichtlich der Eheschliessung insbesondere die Adoulen (Notariatsschreiber nach islamischem Recht) und der Generalstaatsanwalt des Königs ("Procureur Général du Roi"). Die marokkanischen Behörden verlangen von deutschen Staatsangehörigen für die Eheschliessung eine Ehefähigkeitsbescheinigung, ausgestellt von der deutschen Botschaft bzw. dem Honorarkonsul in Agadir. Dazu ist ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen, das wiederum der für den Wohnsitz des deutschen Verlobten zuständige Standesbeamte ausstellt. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei ihm über das weitere Verfahren. Zusätzlich zu dieser Bescheinigung der Botschaft über die Ehefähigkeit (Gebühr: 220 MAD) benötigen Sie noch eine gesonderte Bescheinigung über die deutsche Staatsangehörigkeit (Gebühr 220 MAD) auf der Grundlage Ihres deutschen Reisepasses, den Sie dazu mit einer Fotokopie vorlegen müssen. Diese Bescheinigungen sind anschliessend durch das Marokkanische Aussenministerium in Rabat bzw. durch seine Aussenstelle in Agadir zu legalisieren.
Im allegmeinen ist das weitere Verfahren wie folgt: Beim Generalstaatsanwalt (Procureur Général du Roi) beim "Cour d'Appel", das für den Wohnsitz des marokkanischen Verlobten zuständig ist, beantragen Sie die Genehmigung der Eheschliessung.
Der Deutsche Verlobte muss dazu in der Regel folgende Unterlagen vorlegen: - Fotokopie des deutschen Reisepasses und des deutschen Personalausweises - 4 Passfotos - Geburtsurkunde - deutsches Führungszeugnis - Meldebescheinigung - Auszug aus dem marokkanischen Strafregister, ausgestellt durch das Marokkanische Justizministerium in Rabat - legalisierte Ehefähigkeitsbescheinigung der deutschen Botschaft bzw. Honorarkonsul - legalisierte Staatsangehörigkeitsbescheinigung der Botschaft bzw. Honorarkonsul - bei geschiedenen Verlobten: das deutsche Scheidungsurteil, legalisiert von der marokk. Aslandsvertretung in Deutschland - für männliche Verlobte: Urkunde über die Konvertierung zum Islam - für weibliche Verlobte: Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Buchreligion (z.B. deutsche Meldebescheinigung mit Angabe der Religionszugehörigkeit - Arbeits- und Gehaltsbescheinigung - ärztliche Bescheinigung, dass die Verlobten frei von ansteckenden Krankheiten sind Alle Urkunden, die nicht in französischer oder arabischer Sprache abgefasst sind, müssen ins Arabische übersetzt werden. Auch die marokkanischen Behörden verlangen die vorgelegten deutschen Urkunde in legalisierter Form. Informationen über das Verfahren erhalten Sie bei der Botschaft bzw.den Gerneralkonsulaten des Königreichs Marokko in Deutschland.
Da die oben genannten Unterlagen später auch den Adoulen vorgelegt werden müssen, empfiehlt es sich, ausreichend Kopien zu fertigen.
Hinweise zur Eheschliessung nach marokkanischem Recht: - Ist der deutsche Verlobte nicht Moslem, muss er vor der Heirat mit einer Marokkanerin zum Islam konvertieren - Die Braut hat Anspruch auf die Morgengabe (Sadaq) des Bräutigams. Deren Höhe und Zahlungsmodalitäten werden in der Heiratsurkunde festgehalten - Bei der Heirat muss ein beliebiger männlicher christlicher Trauzeuge sein Einverständnis für die deutsche Verlobte erklären. Diese Einverständniserklärung hat jedoch rein formellen Charakter Eine nach marokkanischem Recht wirksam geschlossene Ehe ist auch in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Im allgemeinen verlangen die deutschen Behörden aus Rechtssicherheit die Legalisation der Heiratsurkunde. Die Einzelheiten zur Legalisation von marokkanischen Urkunden entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Legalisation marokkanischer öffentlicher Urkunden. Die Erledigung der Formalitäten der Eheschliessung ist mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Auch ein mehrwöchiger Urlaub wird nur dann ausreichen, wenn der deutsche Verlobte bereits alle erforderlichen Papiere - insbesondere Ehefähigkeits- und Führungszeugnis - mit sich führt. Die Eheschliessung mit einem deutschen Staatsangehörigen führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Ebensowenig begründet sie einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Zu den Visabestimmungen und zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gibt es gesonderte Informationsblätter Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
http://66.249.93.104/search?q=cache:wOx1...e&ct=c lnk&cd=1
Servicespektrum Konsularhilfe
Weiteres Verfahren in Marokko nach Erhalt des Ehefähigkeitszeugnisses
A. Bei Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses erstellt die Botschaft eine konsularische Bescheinigung in französischer Sprache (MAD 220,--). Diese Bescheinigung (certificat de capacité matrimoniale) muss nun wiederum vom Ministère des Affaires Etrangères, Rabat legalisiert werden. Anschließend muss die Bescheinigung ins Arabische übersetzt werden. Die so legalisierte und übersetzte Bescheinigung stellt die Grundlage für die Vornahme der Eheschließung in Marokko dar.
B. Nun muss beim zuständigen Procureur Général du Roi (Generalstaatsanwalt) beim Cour d'Appel am Wohnsitz der/des marokkanischen Verlobten eine Genehmigung zur Eheschließung beantragt werden. Der/die deutsche Verlobte muss dazu i.d.R. folgende Unterlagen vorlegen: - Reisepass - Fotos - Geburtsurkunde - Führungszeugnis -"Certificat de capacité matrimoniale" - Konvertierungsurkunde zum Islam (für Männer) bzw. für Frauen einen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Buchreligion (z.B. deutsche Meldebescheinigung) - ärztliche Bescheinigung, dass der/die Verlobte frei von ansteckenden Krankheiten ist. - Staatsangehörigkeitsbescheinigung, ausgestellt von Botschaft (nur für die Region Oujda)
Alle Urkunden, die nicht in französischer oder arabischer Sprache abgefaßt sind, müssen ins Arabische übersetzt werden. Bitte beachten: Auch die marokkanischen Behörden verlangen alle deutschen Dokumente in legalisierter Form; Informationen dazu erhalten Sie bei der Botschaft bzw. den General-konsulaten des Königreichs Marokko in Deutschland.
C. Da die oben genannten Urkunden nochmals später bei den Adulen (Notare des islamischen Rechts, welche die Eheschließung beurkunden) vorgelegt werden müssen, ist es ratsam, mehrere Kopien dieser Urkunden bereitzuhalten. Die Botschaft kann keine abschließende Auskunft darüber geben, welche Unterlagen weiterhin vorzulegen sind. Bitte genaue Auskünfte bei den zuständigen marokkanischen Behörden (Procureur Général du Roi, Adulen usw.) direkt verlangen, da die vorzulegenden Unterlagen variieren.
D. Weitere Einzelheiten zur Eheschließung nach marokkanischem Recht:
- Der deutsche Verlobte christlichen Glaubens, der eine moslemische Frau heiraten möchte, muss vorher nach marokkanischem Recht zum Islam übertreten. - Die Heiratsurkunde muss eine Vereinbarung über die sogenannte Morgengabe enthalten. Dies ist eine Art Mitgift, welche die Braut von ihrem Bräutigam erhält. Die Höhe dieser Mitgift ist beliebig. Sie kann auch einen rein symbolischen Charakter haben. weiter auf Seite 4 - Bei der Heirat muss ein beliebiger männlicher christlicher Trauzeuge sein Einverständnis für die deutsche Verlobte erklären. Diese Einverständniserklärung hat jedoch rein formellen Charakter.
Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses Legalisation marokkanischer Urkunden Anerkennung der marokkanischen Heirat in Deutschland Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland
Die Botschaft bittet um Verständis dafür, dass diese Informationen unverbindlich und ohne Gewähr erteilt werden.
Der Bereich im Überblick
Servicespektrum Konsularhilfe
Passangelegenheiten
Hilfe in Notfällen
Reisehinweise
Leben und Arbeiten in Marokko
Hinweise für Touristen
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Servicespektrum Konsularhilfe
Anerkennung der marokkanischen Heirat in Deutschland
Eine entsprechend den hiesigen Formvorschriften geschlossenen Ehe ist auch in der Bundes-republik Deutschland gültig. Die Heiratsurkunde muss jedoch, damit sie für den deutschen Rechtsbereich gültig wird, bei folgenden Behörden in der angegebenen Reihenfolge legalisiert werden: 1. Président du Tribunal de 1ère Instance am Ort der Eheschließung 2. Ministère des Affaires Etrangères in Rabat oder eine der Außenstelle 3. Deutsche Botschaft Rabat, Konsularabteilung (vergl. Seite 2)
Die Botschaft weist darauf hin, daß all diese Formalitäten mit einem gewissen Kosten- und Zeitaufwand verbunden sind. Auch ein mehrwöchiger Urlaub wird nur dann ausreichen, wenn der/die deutsche Verlobte bereits mit allen erforderlichen Papieren, insbesondere Ehefähigkeitszeugnis und Führungszeugnis, nach Marokko einreist.
Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses Legalisation marokkanischer Urkunden Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland
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Weiss nicht ob folgendes auch dazu gehört:
Beschaffung von Personenstandsurkunden aus Marokko
09/04
Deutsche Staatsangehörige, die eine marokkanische Personenstandsurkunde zum Nachweis eines Personenstandsfalles (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) benötigen, können die deutsche Botschaft in Rabat um Hilfe bei der Beschaffung bitten. Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde darlegen und in der Lage sein, die für die Ausstellung der Urkunde erforderlichen Angaben (s. im einzelnen unten) zu machen. Die Dauer der Bearbeitung durch die marokkanischen Behörden kann mehrere Wochen oder sogar Monate betragen, oft erfolgt gar keine Antwort. In diesen Fällen hat die Botschaft keine Möglichkeit, die Urkunden zu beschaffen. Deutsche Behörden verlangen in der Regel, dass eine ausländische Urkunde legalisiert ist (s. Informationsblatt zur Legalisation). Die Legalisation erfolgt auf der Grundlage von Vorlegalisationen, die nicht von der Botschaft eingeholt werden können.
Angesichts der langen Bearbeitungsdauer sowie der fehlenden Möglichkeit, die Vorlegalisationen einzuholen, sollte in jedem Fall vor Befassen der Botschaft geprüft werden, ob die Personenstandsurkunde auf einem anderen Weg beschafft werden kann (z.B. durch Familienangehörige oder Bekannte). Für Nordmarokko kann die Botschaft auf Anfrage Vertrauenspersonen in Tanger und Nador benennen, welche unmittelbar mit der Beschaffung beauftragt werden können.
Für die Beschaffung einer Personenstandsurkunde aus Marokko werden folgende Angaben benötigt:
-Geburtsurkunde: Name und Vorname des Betroffenen; Geburtsdatum und –ort; Namen und Vornamen der Eltern wenn bekannt : Registernummer -Heiratsurkunde: Namen der Betroffenen; Datum und Ort der Eheschließung; Registernummer -Sterbeurkunde: Name und Vorname des Betroffenen; Geburtsdatum und –ort; Sterbedatum und –ort; wenn bekannt : Registernummer
Die Beschaffung einer Personenstandsurkunde ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung. Die Gebühren (z.Zt. 15,- bis 100,- EUR, je nach Schwierigkeitsgrad der Beschaffung) sowie die eventuell entstandenen Auslagen (z.B. Gebühren der örtlichen Behörden) sind vom Antragsteller zu erstatten. Bei Übersendung der Anfrage per Post ist eine (formlose) Kostenübernahmeerklärung beizufügen (kein Geld oder Scheck!). Die marokkanischen Behörden erteilen Personenstandsurkunden in der Regel kostenlos.
Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Der Bereich im Überblick
Servicespektrum Konsularhilfe
Passangelegenheiten
Hilfe in Notfällen
In Marokko ansässige Deutsche
Reisehinweise
Hinweise für Touristen
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Informationen zur Legalisierung marokkanischer Urkunden
02/05 In der Regel ist eine marokkanische öffentliche Urkunde zur Verwendung im deutschen Rechtsbereich von der deutschen Auslandsvertretung zu legalisieren. Die letztendliche Entscheidung darüber trifft die innerdeutsche Behörde, die die Urkunde verwendet. Voraussetzung für die abschließende Legalisation durch die Botschaft sind die im einzelnen erläuterten Vor-Legalisationen durch marokkanische Behörden. Es ist ratsam, die Vor-Legalisationen bei den betreffenden marokkanischen Behörden persönlich einzuholen, nicht auf dem Postweg.
Einfache Bescheinigungen (wie Ledigkeitsbescheinigungen, Wohnortbescheinigung) werden nicht mehr legalisiert.
Erforderliche Vor-Legalisationen Je nachdem, um welche öffentliche Urkunde es sich handelt, sind folgende marokkanische Behörden für die Vor-Legalisation zuständig: Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Scheidungs-, Sterbeurkunden) > Gericht 1. Instanz am Ausstellungsort der Urkunde der Urkunde
Sonstige Urkunden (wie auch Auszug aus dem Strafregister) > Präsidenten des Gerichts der 1. Instanz am Ausstellungsort der Urkunde
Polizeiliches Führungszeugnis > Präfektur in Rabat (Wilaya)
Nach der erfolgten jeweiligen Vor-Legalisation ist auf sämtlichen genannten Urkunden eine weitere Vor-Legalisation durch die Außenstelle des Marokkanischen Außenministerium in Rabat (Annexe du Ministère des Affaires etrangères, Av. d'Alger - 8, rue Tétouan, Rabat-Hassan) oder in Tanger, Nador, Agadir, Beni Mellal erforderlich. Dieser Vor-Legalisationsvermerk des marokkanischen Außenministeriums darf nicht älter als 6 Monate sein. Abschließende Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung Die mit den entsprechenden Vor-Legalisationsvermerken versehene Urkunde wird dann in der Rechts und Konsularstelle der Botschaft in Rabat oder beim Honorarkonsul in Agadir abschließend legalisiert. Wenn Sie die Urkunde bereits in Marokko übersetzen lassen (siehe Informationsblatt Übersetzungen), legen Sie bitte die Urkunde zusammen mit der Übersetzung in die deutsche Sprache vor. Die Legalisation ist von der Person zu beantragen, auf die sich die Urkunde bezieht. Sollte sich diese bereits in Deutschland aufhalten, so kann auch ein ein Bevollmächtigter (z. B. ein Verwandter) die Legalisation unter Vorlage folgender Unterlagen beantragen:
° beglaubigte Vollmacht mit der Angabe, zu welchem Zwecke die Legalisation benötigt wird (z.B. zur Eheschließlung) ° Kopie des deutschen Aufenthaltstitels der Person, die die Legalisation benötigt
Bitte beachten Sie, daß deutsche Behörden und Gerichte legalisierte Personenstandsurkunden im Verfahren zur Befreiung vom Erfordernis eines Ehefähigkeitszeugnisses häufig nicht mehr anerkennen, wenn diese älter als sechs Monate sind.
Gebühren (gem. Ziffer 230 und 231 GebVerz zu §1 AKostV vom 20.12.2001) · für die Legalisation einer Personenstandsurkunde: 20 EUR, derzeit 230 MAD · für die Legalisation einer sonstigen Urkunde: 40 EUR, derzeit 460 MAD
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8.00 bis 10.00 Uhr
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: kladden]
#102489
19/02/10 12:12 AM
19/02/10 12:12 AM
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Joined: Jul 2009
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Saico
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Deutschland
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Hallo zusammen,
ein OLG stellt kein Ehefähigkeitszeugnis aus. Normalerweise stellt das das Land aus, aus dem der ausländische Partner kommt. Da Marokko das aber nicht tut, muss das OLG eine Befreiung von der Beibringung des EFZ ausstellen, nachdem es prüft, ob die Voraussetzungen für eine Ehe erfüllt sind. Eher kann das Standesamt nicht die von der Botschaft geforderte Zustimmung ausstellen. In NRW gibt es mindestens 3 OLG. Köln, Düsseldorf und Hamm. Ich weiss nicht, ob es sogar noch mehr gibt. Das der Exehepartner sein Einveständnis geben muss stimmt mit Sicherheit nicht (mehr).
LG Mario
Last edited by Saico; 19/02/10 12:13 AM.
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: Saico]
#102514
19/02/10 10:02 AM
19/02/10 10:02 AM
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Joined: Sep 2009
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a1isha
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Zitat Tawfik: - Bei der Heirat muss ein beliebiger männlicher christlicher Trauzeuge sein Einverständnis für die deutsche Verlobte erklären. Diese Einverständniserklärung hat jedoch rein formellen Charakter.Genau hier habe ich ein Problem. Natürlich besitze ich meinen Taufschein (röm.kath) aber es gibt keinen männlichen christlichen Trauzeugen in meiner Familie oder in meinem Umfeld - was tun? In meiner Naivität dachte ich, es genügt, einen unserer marokkanischen Freunde (Moslem) zu ersuchen, mein Trauzeuge zu sein. Ich kann doch nicht irgendeinen Touristen auf der Straße ansprechen und fragen, ob er dazu bereit wäre. Daran kann es doch wohl nicht scheitern  Wer weiß Rat? Vielen Dank für diesen ausführlichen Beitrag Tawfik LG a´isha
Ein kleines Lächeln, ein freundliches Wort zwischen den unterschiedlichsten Menschen, sind die beste Anerkennung der Menschenrechte Aletha Jane Lindstrom
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: Saico]
#102518
19/02/10 12:16 PM
19/02/10 12:16 PM
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bengel
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Salam zusammen, Saico hat da im Grunde schon Recht. Das gilt allerdings nur, wenn Du in Deutschland heiratest. Meine Standesbeamte hat mir das mal erklärt. Der Standesbeamte muss auch für jedes deutsche Paar die Befreiung beim OLG beantragen, man selbst bekommt davon aber nichts mit. Marokko stellt lediglich eine Ledigkeitsbescheinigung aus, mit der man allerings ein EZF beantragen kann, wenn man im Ausland heiraten möchte. In Sachsen wird das EZF direkt vom Standesbeamten ausgestellt (kostet 70€) und ist 6 Monate gültig. Also nach einer Scheidung nach deutschem Recht muss der Exehepartner kein Einverständnis geben. Wär ja noch schöner gewesen, ich hätte meine Exfrau fragen müssen, ob ich wieder heiraten darf. @a´isha Bei mir war der Bruder meiner Frau Trauzeuge, er ist allerdings Moslem. Ich glaube es macht keinen Unterschied, ob er Christ oder Katholik ist. Da Du selbst nicht konvertierst, brauchst Du sicher einen nichtmoslimischen Trauzeugen. Ich empfehle Dir einfach mal bei der Adoulabteilung der mar. Botschaft nachzufragen. @Tawfik Vielen Dank für Deine Mühe, ich glaube Du hast damit vielen heiratswilligen geholfen. Hätte ich damals so eine Auflistung gehabt, hätte ich mir wahrscheinlich ein paar graue Haare erspart  Es steht alles drin, was wirklich gebraucht wird und wie man vorgehen muss. slm Roy
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: bengel]
#102527
19/02/10 02:51 PM
19/02/10 02:51 PM
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nurija
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B
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wenn beide partner den moslimischen glauben haben, reicht ein trauzeuge. ich weiß nur nicht wie das ist, wenn der glaube unterschiedlich ist. geht ja auch nur, wenn eine frau einen marokkaner heiratet. Hallo Roy woher nimmst du diese Informationen? Das ein Trauzeuge reicht? Das ist nicht wahr, wenn es sich um eine ISlamische Eheschliessung handelt müssen immer 2 Männlich Muslime Zeugen dabei sein. Aus folgendem Grund wenn einer sich aus welchen gründen auch immer nichtz erinnern kann das die beide Verheiratet sind ( demenz oder was auch immer) ist der andere Zeuge noch da. Auch wenn beide Ehegatten Muslimsch sind bracuhen sie 2 Zeugen das ist im ISlam so Vorgecshrieben. 2 Männliche. Sollten es Frauen sein, dann 4 Frauen. Oder 1 Mann und 2 Frauen als ZEugen. Im internet gefunden: "Wahrlich, Allah ändert nicht den Zustand eines Volkes, bis sie (die Zugehörigen dieses Volkes) nicht das ändern, was in ihnen selbst ist." (Qur'an 13: 11)
Und die Stärke oder Schwäche des Einzelnen liegt auch und zu einem großen Teil in der Stärke oder der Schwäche der Familie, die ihn hervorgebracht hat.
Heirat und Ehe im Islam
Die Heirat ist im Islam der Bund, der geschlossen wird, um Mann und Frau mit ihren individuellen Eigenschaften zu vereinen, damit sie sich gegenseitig ergänzen und vervollkommnen. Sie ist der Bund, der im Islam die Einheit von Mann und Frau hervorbringt, die es ihnen ermöglicht, sich gegenseitig auf dem Weg des Lebens optimal zu unterstützen und zu schützen, um gemeinsam den Zutritt zum Paradies im ewigwährenden Jenseits zu erlangen.
Die Wahl des Ehepartners ist im Islam mit großer Verantwortung verbunden. Unter vielen anderen Aspekten dieser Verantwortung ist es beispielsweise ein festgeschriebenes Recht der Kinder noch bevor sie geboren sind, daß der Vater ihnen eine gute Mutter und die Mutter ihnen einen guten Vater auswählt. Es soll hier besonders auf die islamische Gottesfürchtigkeit (Taqwa) des zukünftigen Ehepartners geachtet werden, da sich Mann und Frau gegenseitig Unterstützen sollen, Allahs Wohlgefallen und dadurch Zutritt zum ewigen Paradies für sich und ihre Kinder zu erlangen. Allah der Erhabene befiehlt:
ﮅ ﯛ ﯜ ﯝ ﯞ ﯟ ﯠ ﯡ ﯢﯣ ﯤ ﯥ ﯦ ﯧ ﯨ ﯩ ﯪ ﯫ ﯬ ﯭ ﯮ ﯯ ﯰ ﮄ التحريم: ٦
"O die ihr glaubt, bewahrt euch selbst und eure Angehörigen vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind, über das hartherzige, strenge Engel gesetzt sind, die sich Allah nicht widersetzen in dem, was Er ihnen befiehlt, sondern tun, was ihnen befohlen wird." (Qur'an 66: 6)
Voraussetzung für die Auswahl eines Ehepartners ist die Zustimmung der Frau bzw. des Mannes.
In Allahs Gesetzgebung, die Er den Menschen durch Seinen Propheten Muhammad (Segen und Heil auf ihm) übermitteln lies, ist eine Vermählung der Frau ohne deren ausdrückliches Einverständnis nicht erlaubt und ungültig. Zwangsheirat ist somit im Islam verboten. Wer etwas gegenteiliges behauptet, der widerspricht dem Gesandten Allahs.
Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte unmißverständlich:
"Die Frau, die schon einmal verheiratet war, darf nicht eher verheiratet werden, bis sie um ihr Einverständnis gebeten wurde (und dieses gibt). Und die Jungfrau darf nicht eher verheiratet werden, bis sie um Erlaubnis gefragt wurde (und diese gibt)." (Überliefert bei Bukhaari, Muslim und anderen)
Eine weitere Voraussetzung für die Gültigkeit einer Heirat neben dem Einverständnis der Frau ist die Zustimmung ihres Vaters bzw. ihres islamischen Vormunds.
Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte:
"Keine Heirat ohne Walii (Vater oder islamischer Vormund der Frau)." (Überliefert bei Abi Dawuud, At-Tarmidhii, Ibn Maajah und Ahmad)
Der für die Frau Verantwortliche (Walii) soll jedoch ihrer Heirat mit einem gottesfürchtigen Muslim mit gutem Charakter generell nichts entgegenstellen.
Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte im Bezug auf die Zustimmung zu einer Heirat:
"Wenn zu euch jemand kommt, dessen Religiosität und dessen Charakter/ Umgangsformen euch zufriedenstellen, so verheiratet ihn. Wenn ihr nicht auf solche Weise handelt, wird es viel Zwist und Verderben in der Welt geben." (Überliefert bei At-Tarmidhii und Ibn Maajah)
Es wird jedoch angeraten, dass der angehende Ehemann besonders in folgenden Punkten zu seiner Ehefrau passen soll:
· Religiosität und islamische Gottesfurcht (Taqwa): So sollte beispielsweise eine gottesfürchtige, muslimische Frau keinen Muslim heiraten, der Allah nur wenig fürchtet und der sich nicht immer an Allahs Regeln und Gesetze hält.
· Herkunft: So sollte beispielsweise der Muslim keine Frau aus einer Gesellschaft heiraten, die ihm fremd und ungewohnt ist.
· Gesellschaftlicher Stand: So sollte beispielsweise kein grosser Unterschied zwischen den Ehepartnern im jeweiligen gesellschaftlichen Stand bestehen.
· Finanzielle Situation: So sollte die finanzielle Situation des Mannes möglichst so sein, dass er der Frau einen Lebensstandart garantieren kann, der dem ihrer Familie bzw. ihrem bisherigen Leben entspricht.
Die hier aufgeführten Punkte stellen keine Voraussetzungen für eine Heirat oder gar für die Gültigkeit einer Ehe dar! Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) selbst verheiratete zwei, die sich in einer der zuvor genannten Eigenschaften voneinander unterschieden, wie beispielsweise Fatima bint Qais und Usaama ibn Said (Überliefert bei Muslim). Jedoch kann die Frau aufgrund eines dieser Punkte einen bereits geschlossenen Ehevertrag als ungültig erklären, wenn sie zum Beispiel bei dessen Abschluß getäuscht oder in Unwissenheit über die tatsächliche Situation des Mannes gehalten wurde. Auch kann der Vormund einer Frau aufgrund eines dieser Punkte seine Zustimmung zu einer Heirat verweigern, wenn ersichtlich ist, dass der bestehende Unterschied der Frau oder der zukünftigen Ehe schaden kann.
Handelt der Vater oder der Vormund einer Frau entgegen den islamischen Bestimmungen oder ist kein islamischer Vormund vorhanden, so übernimmt ein legitimer, islamischer Richter dessen Rolle.
Die Heirat selbst findet im Beisein von mindestens zwei männlichen, für ihre Aufrichtigkeit bekannte Zeugen statt. Es werden eventuelle Vereinbarungen zwischen Mann und Frau niedergeschrieben und der Mahr (die Brautgabe) festgelegt. Dann wird der Ehevertrag zwischen dem Vater oder dem islamischen Vertreter der Frau und ihrem zukünftigen Ehemann mündlich abgeschlossen. Der Wortlaut von Seiten des Vertreters der Frau muss deren Namen beinhalten und die Tatsache, dass er sie mit dem Bräutigam verheiratet/ sie ihm zur Ehefrau gibt. Der Wortlaut des Bräutigams muss dessen Akzeptanz bzw. Zustimmung zur Heirat enthalten. hier klicken Zum Nachlesen wa salam nurija
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: Karamaus]
#102532
19/02/10 03:11 PM
19/02/10 03:11 PM
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a1isha
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So liebe Leute,
Information zur österreichisch(Frau-Buchreligion)- marokkanischen(Mann-Moslem) Eheschließung aus erster Hand:
1 moslemischer Trauzeuge genügt!
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bei einer deutsch-marokkanischen Heirat und gleicher Konstellation anders ist.
Tief durchatmen!
LG a´isha
Last edited by a1isha; 19/02/10 03:13 PM.
Ein kleines Lächeln, ein freundliches Wort zwischen den unterschiedlichsten Menschen, sind die beste Anerkennung der Menschenrechte Aletha Jane Lindstrom
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: Suena]
#102554
19/02/10 06:32 PM
19/02/10 06:32 PM
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theomarrakchi
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Hallo Maedels, Was habt Ihr eigentlich fuer "Schlaffis" als Zukuenftige? Warum muesst Ihr von Deutschland aus solche Fragen diskutieren? Sind Eure "Maenner" dermassen unbeholfen, dass sie solche Fragen nicht vor Ort kompetent klaeren koennen? Meine Frau (fassia) hat das alles im Vorfeld problemlos vor Ort selbst geklaert. Einfacher geht's nun wirklich nicht. Gruss, Theo
P.S. Wenn Ihr Eure Maenner schon jetzt so ans Haendchen nehmen muesst, wie wird es erst dann sein, wenn sie nach Deutschland kommen??
Last edited by theomarrakchi; 19/02/10 06:35 PM. Reason: Ergaenzung
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: theomarrakchi]
#102562
19/02/10 08:19 PM
19/02/10 08:19 PM
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a1isha
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@theomarrakchi Hallo Junge  Könnte es sein, dass wir das gerne tun, gerne organisieren und recherchieren? Oder, dass wir erstmal filtern, was wir in unserem Heimatland erledigen müssen und die Männer in Marokko abklären, was dort erforderlich ist, zum Beispiel durch eine Vorsprache beim Adoul? Hat ja nicht viel Sinn, wenn die männlichen Zukünftigen in Marokko fragen, bei welcher Behörde in Deutschland, Österreich oder sonstwo wir welche Dokumente bekommen bzw. übersetzen oder beglaubigen lassen müssen. So leistet jeder seinen Beitrag. Ist doch schön! Und bitte, bitte, bitte sieh das nicht als Angriff, sondern einfach nur als Info - völlig harmlos. Kein Streit gell  LG a´isha PS: Mich wird eher mein Verlobter am Händchen nehmen, denn er wird nicht nach Österreich auswandern - ich bin diejenige, die zum gegebenem Zeitpunkt nach Marokko gehen wird.
Ein kleines Lächeln, ein freundliches Wort zwischen den unterschiedlichsten Menschen, sind die beste Anerkennung der Menschenrechte Aletha Jane Lindstrom
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: kladden]
#102563
19/02/10 08:28 PM
19/02/10 08:28 PM
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theomarrakchi
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Marrakech / Ibiza
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Hallo Kladden, Ich wusste genausowenig wie die anderen hier und kuemmerte mich in erster Linie um meinen Papierkram in Europa als Deutscher mit Wohnsitz in Spanien und in Holland geschieden. Da kam eine Menge zusammen. Meine Frau uebernahm ihren Part in Marokko und klaerte alle offenen Fragen dort vor Ort. Zahlreiche Antworten hier rufen mehr Unsicherheit hervor als alles andere. Eine schreibt, dass man 2 Trauzeugen braucht, einer Christ, einer Moslem, eine andere wiederum, dass es mit 2 Moslems sein muss und eine weitere, dass es auch ein Trauzeuge tut. Was stimmt denn nun? Ist dem Fragesteller damit geholfen? Ich bezweifele es. Ist es denn zuviel verlangt, dass ihre Zukuenftigen mal selbst ihren Arsch hochkriegen und es vor Ort beim Adoul selbst erfragen, wie er's denn gerne haette? Damit haetten sich etliche Fragen hier erledigt und die Betreffende haette absolute Klarheit. Es ist doch sicherlich einfacher solche Fragen vor Ort zu klaeren als mit den teilweise hier gegebenen Antworten. Und selbst ein marokkanischer Analphabet weiss, wer der fuer ihn zustaendige Adoul ist. LG Theo
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: theomarrakchi]
#102564
19/02/10 08:39 PM
19/02/10 08:39 PM
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Deutschland - Safi
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Salam zusammen, ich bin der Meinung, Theo hat meines Erachtens schon in einer gewissen Weise recht. Es ist einfacher von Seitens des mar. Partners solche Fragen abzuklären. Ist vielleicht nur etwas "scharf" formuliert Ich hab das mit meiner Frau nicht anders gemacht bzw. sie sagt von sich aus, da kümmer ich mich und frage nach... "Arbeitsteilung" sozusagen. Wir wollten ja BEIDE heiraten. Im Gegensatz dazu kümmere ich mich, wenn es um deutsche Behördensachen geht, wo sie sich nicht auskennt bzw. die in Deutschland erledigt werden müssen. Man muss sich das Leben ja nicht schwerer machen, als es ist. Ich weiß nicht, ob ich da mit meiner Auffassung falsch liege: "Eine Beziehung bzw. Ehe besteht aus Geben und Nehmen" Slm Roy
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: a1isha]
#102565
19/02/10 08:40 PM
19/02/10 08:40 PM
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Joined: Apr 2006
Posts: 921 Marrakech / Ibiza
theomarrakchi
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Joined: Apr 2006
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Marrakech / Ibiza
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Hallo a'isha, Was Du sagst ist ja genau das,was ich zum Ausdruck bringen wollte. LG Theo
P.S. Schoen, dass es auch mal jemanden gibt, der plant nach Marokko auszuwandern. Meine Frau und ich sind Pendler zwischen den Welten. Wir arbeiten auf Ibiza, und leben und geniessen, wann immer wir koennen in Marokko, wo wir uns momentan aufhalten. Leider spielt das Wetter nicht so mit wie gewuenscht, denn sowohl in M'hamid als auch in Merzouga hatten wir heftigen Regen und unterwegs Strassensperrungen wegen ueberfluteter Oueds, haben's aber dennoch genossen.
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: theomarrakchi]
#102567
19/02/10 08:53 PM
19/02/10 08:53 PM
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Joined: Sep 2009
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a1isha
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Österreich
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P.S. Schoen, dass es auch mal jemanden gibt, der plant nach Marokko auszuwandern. Meine Frau und ich sind Pendler zwischen den Welten. Wir arbeiten auf Ibiza, und leben und geniessen, wann immer wir koennen in Marokko, wo wir uns momentan aufhalten. Leider spielt das Wetter nicht so mit wie gewuenscht, denn sowohl in M'hamid als auch in Merzouga hatten wir heftigen Regen und unterwegs Strassensperrungen wegen ueberfluteter Oueds, haben's aber dennoch genossen.
Das klingt wirklich gut. Ja, leider regnet es in Marokko momentan fast ständig. Egal, ich freue mich trotzdem, dass ich am 28.2. wieder hin fliege. Den Beschluss, mich auch in Marokko niederzulassen (weiterhin mit einem kleinern Wohnsitz in Österreich), habe ich bereits 2006 gefasst. Da war noch lange keine Rede davon, dass ich dort jemals eine Beziehung haben würde. Er entstand einfach aus Liebe zu diesem Land und seinen Menschen. LG a´isha
Ein kleines Lächeln, ein freundliches Wort zwischen den unterschiedlichsten Menschen, sind die beste Anerkennung der Menschenrechte Aletha Jane Lindstrom
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: theomarrakchi]
#102568
19/02/10 08:55 PM
19/02/10 08:55 PM
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Joined: Sep 2005
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Youssef Alami
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Erkelenz
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Auszug aus der Brochüre "Das deutsche und das marokkanische Familienrecht"
2.1.4.1 EHESCHLIEßUNG IM INLAND BEI EHESCHLIEßUNGEN IM INLAND BESTIMMEN SICH DIE VORAUSSETZUNGEN DER EHESCHLIEßUNG BEI AUSLÄNDERN GRUNDSÄTZLICH NACH DEM HEIMATRECHT EINES JEDEN PARTNERS. IST EINER DER EHEGATTEN MAROKKANER, UNTERLIEGEN BEIDE DEN BESTIMMUNGEN DER CSP (ART. 2 NR. 3 CSP). Ehen zwischen Marokkanern und Ausländern bedürfen einer Genehmigung, die in die Akten der Eheschließung aufgenommen wird (Art. 65 Nr. 5 CSP). Nach wie vor gilt Dahir Nr.1-60-020 vom 04.03. 1960, wonach das Personalstatut des marokkanischen Partners beachtet werden muss. So verlangt Art.39 Nr. 4 CSP für die Eheschließung eines Deutschen mit einer marokkanischen Staatsangehörigen vor dem Hintergrund der Sicherstellung einer islamischen Erziehung der zukünftigen Kinder, dass der Deutsche zum islamischen Glauben übergetreten ist. Für den umgekehrten Fall, dass eine Deutsche in Marokko einen Marokkaner heiratet, gilt der sich aus dem Koran ergebende Grundsatz, dass ein Moslem eine Nichtmuselmanin nur heiraten darf, wenn sie einer Buchreligion, nämlich einer christlichen oder jüdischen Glaubensgemeinschaft angehört. Weil das Christentum in Europa dominiert, wird die deutsche Frau bei der marokkanisch-islamischen Eheschließung grundsätzlich als Christin angesehen. Für sie bedarf es also für die Eheschließung selbst keines Konvertierens zum Islam. Bei der Eheschließung in Marokko, an der ein Ausländer beteiligt ist, wird auch das Personalstatut des ausländischen Partners berücksichtigt. So werden die sich aus dem Heimatrecht des ausländischen Verlobten ergebenden Einschränkungen beachtet, z.B. das für Deutschland geltende Verbot der Polygamie. Offenbar legen marokkanische Behörden auch auf die Beachtung sonstiger Wirksamkeitsvoraussetzungen nach dem Heimatrecht des ausländischen Verlobten Wert. Hieraus wird verständlich, dass marokkanische Behörden – jedenfalls bei der Absicht der Verlobten, sich in Deutschland aufzuhalten - die Eheschließung vor einem deutschen Standesbeamten verlangen, bevor die Ehe in Marokko geschlossen werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausländer-beteiligung – deutscher Verlobter oder deutsche Verlobte – zahlreiche deutsche Unterlagen beizubringen sind, deren Beschaffung einigen Zeitaufwand erfordert. Somit empfiehlt es sich, nach einer Erkundigung bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Marokkos über die aktuell verlangten Unterlagen rechtzeitig mit deren Beschaffung zu beginnen.
2.1.4.2 EHESCHLIEßUNG IM AUSLAND Bei Eheschließungen von Marokkanern im Ausland erkennen marokkanische Gerichte und Behörden nach der neuen Regelung des Art. 14 CSP nunmehr auch vor einem deutschen Standesbeamten geschlossene Ehen an. Sie muss in Anwesenheit von zwei moslemischen Zeugen erfolgen; bei einem Minderjährigen muss die Zustimmung des Vormundes vorliegen. Als Voraussetzung wird weiter genannt, dass die Verlobten sich einig und ehemündig sind. Außerdem dürfen keine Ehehindernisse vorliegen.
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: Youssef Alami]
#102570
19/02/10 09:05 PM
19/02/10 09:05 PM
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Joined: Sep 2009
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a1isha
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Österreich
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Danke für diese ausführliche Information Youssef!
Gruß a´isha
Ein kleines Lächeln, ein freundliches Wort zwischen den unterschiedlichsten Menschen, sind die beste Anerkennung der Menschenrechte Aletha Jane Lindstrom
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: Youssef Alami]
#102586
20/02/10 08:09 AM
20/02/10 08:09 AM
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Joined: Nov 2007
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habibati1105
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Auszug aus der Brochüre "Das deutsche und das marokkanische Familienrecht"
2.1.4.2 EHESCHLIEßUNG IM AUSLAND Bei Eheschließungen von Marokkanern im Ausland erkennen marokkanische Gerichte und Behörden nach der neuen Regelung des Art. 14 CSP nunmehr auch vor einem deutschen Standesbeamten geschlossene Ehen an. Sie muss in Anwesenheit von zwei moslemischen Zeugen erfolgen; bei einem Minderjährigen muss die Zustimmung des Vormundes vorliegen. Als Voraussetzung wird weiter genannt, dass die Verlobten sich einig und ehemündig sind. Außerdem dürfen keine Ehehindernisse vorliegen. Was man lt. OLG Köln übrigens "hinkende Ehe" nennt (Christin heiratet Moslem, andersrum gehts ja bekanntlich eh nicht). Hast du Infos, ob es 2 männliche Zeugen sein müssen und wie diese den Nachweis erbringen müssen, dass sie moslemischen Glaubens sind? Gruß
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: habibati1105]
#102598
20/02/10 02:38 PM
20/02/10 02:38 PM
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Joined: Feb 2009
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nurija
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Auszug aus der Brochüre "Das deutsche und das marokkanische Familienrecht"
2.1.4.2 EHESCHLIEßUNG IM AUSLAND Bei Eheschließungen von Marokkanern im Ausland erkennen marokkanische Gerichte und Behörden nach der neuen Regelung des Art. 14 CSP nunmehr auch vor einem deutschen Standesbeamten geschlossene Ehen an. Sie muss in Anwesenheit von zwei moslemischen Zeugen erfolgen; bei einem Minderjährigen muss die Zustimmung des Vormundes vorliegen. Als Voraussetzung wird weiter genannt, dass die Verlobten sich einig und ehemündig sind. Außerdem dürfen keine Ehehindernisse vorliegen. Was man lt. OLG Köln übrigens "hinkende Ehe" nennt (Christin heiratet Moslem, andersrum gehts ja bekanntlich eh nicht). Hast du Infos, ob es 2 männliche Zeugen sein müssen und wie diese den Nachweis erbringen müssen, dass sie moslemischen Glaubens sind? Gruß Hallo habibati1105 also im ISLAM ist es so das esnach möglichkeit 2 Männlich Zeugen sein sollten geht das nicht kann jeder Männlicher Zeuge durch 2 Frauen ersetzt werden. Es ist kein Schreibfehler ja durch 2 weibliche moslimische Zeugen. Aber das gilt nur bei Islamischen Eheschliessungen. Nachweisse müssen nicht erbracht werden. Laut Islam sollen es Praktizierende Menschen sein. Aber in wie weit das wirklich durch gesett wird weiss ich nicht liegt vielleicht auch an dem Adoul in wie weit er das durch setzt. lg nurija
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Re: salam,..bin neu hier und bitte um hilfe
[Re: nurija]
#102601
20/02/10 03:34 PM
20/02/10 03:34 PM
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habibati1105
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also im ISLAM ist es so das esnach möglichkeit 2 Männlich Zeugen sein sollten geht das nicht kann jeder Männlicher Zeuge durch 2 Frauen ersetzt werden. Es ist kein Schreibfehler ja durch 2 weibliche moslimische Zeugen. Aber das gilt nur bei Islamischen Eheschliessungen. Nachweisse müssen nicht erbracht werden. Laut Islam sollen es Praktizierende Menschen sein. Aber in wie weit das wirklich durch gesett wird weiss ich nicht liegt vielleicht auch an dem Adoul in wie weit er das durch setzt. Danke, wie es bei islamischen Eheschließungen ist, ist mir bekannt. Aber ich fragte nach den Voraussetzungen damit eine in Deutschland geschlossene Ehe auch nach islamischen Recht anerkannt ist. Bisher konnte mir noch niemand sagen, ob es 2 männliche, moslemische Zeugen sein müssen oder ob es auch z.B. 2 Frauen sein können. Und als Nachweis war bei meinen Quellen von "Aufenthaltserlaubnis" die Rede, was mich sehr verwundert. Ich meine mich zu erinnern, dass ich bei meiner Meldebescheinigung wählen konnte, ob die Religion vermerkt wird oder nicht. Oder wo bekommt man das von Bengel genannte Papier her? Gruß
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