Original geschrieben von: bengel
wenn beide partner den moslimischen glauben haben, reicht ein trauzeuge. ich weiß nur nicht wie das ist, wenn der glaube unterschiedlich ist. geht ja auch nur, wenn eine frau einen marokkaner heiratet.


Hallo Roy woher nimmst du diese Informationen? Das ein Trauzeuge reicht?
Das ist nicht wahr, wenn es sich um eine ISlamische Eheschliessung handelt müssen immer 2 Männlich Muslime Zeugen dabei sein.
Aus folgendem Grund wenn einer sich aus welchen gründen auch immer nichtz erinnern kann das die beide Verheiratet sind ( demenz oder was auch immer) ist der andere Zeuge noch da.

Auch wenn beide Ehegatten Muslimsch sind bracuhen sie 2 Zeugen das ist im ISlam so Vorgecshrieben.
2 Männliche. Sollten es Frauen sein, dann 4 Frauen. Oder 1 Mann und 2 Frauen als ZEugen. Im internet gefunden:
"Wahrlich, Allah ändert nicht den Zustand eines Volkes, bis sie (die Zugehörigen dieses Volkes) nicht das ändern, was in ihnen selbst ist." (Qur'an 13: 11)

Und die Stärke oder Schwäche des Einzelnen liegt auch und zu einem großen Teil in der Stärke oder der Schwäche der Familie, die ihn hervorgebracht hat.

Heirat und Ehe im Islam

Die Heirat ist im Islam der Bund, der geschlossen wird, um Mann und Frau mit ihren individuellen Eigenschaften zu vereinen, damit sie sich gegenseitig ergänzen und vervollkommnen. Sie ist der Bund, der im Islam die Einheit von Mann und Frau hervorbringt, die es ihnen ermöglicht, sich gegenseitig auf dem Weg des Lebens optimal zu unterstützen und zu schützen, um gemeinsam den Zutritt zum Paradies im ewigwährenden Jenseits zu erlangen.

Die Wahl des Ehepartners ist im Islam mit großer Verantwortung verbunden. Unter vielen anderen Aspekten dieser Verantwortung ist es beispielsweise ein festgeschriebenes Recht der Kinder noch bevor sie geboren sind, daß der Vater ihnen eine gute Mutter und die Mutter ihnen einen guten Vater auswählt. Es soll hier besonders auf die islamische Gottesfürchtigkeit (Taqwa) des zukünftigen Ehepartners geachtet werden, da sich Mann und Frau gegenseitig Unterstützen sollen, Allahs Wohlgefallen und dadurch Zutritt zum ewigen Paradies für sich und ihre Kinder zu erlangen. Allah der Erhabene befiehlt:

ﮅ ﯛ ﯜ ﯝ ﯞ ﯟ ﯠ ﯡ ﯢﯣ ﯤ ﯥ ﯦ ﯧ ﯨ ﯩ ﯪ ﯫ ﯬ ﯭ ﯮ ﯯ ﯰ ﮄ التحريم: ٦

"O die ihr glaubt, bewahrt euch selbst und eure Angehörigen vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind, über das hartherzige, strenge Engel gesetzt sind, die sich Allah nicht widersetzen in dem, was Er ihnen befiehlt, sondern tun, was ihnen befohlen wird." (Qur'an 66: 6)

Voraussetzung für die Auswahl eines Ehepartners ist die Zustimmung der Frau bzw. des Mannes.

In Allahs Gesetzgebung, die Er den Menschen durch Seinen Propheten Muhammad (Segen und Heil auf ihm) übermitteln lies, ist eine Vermählung der Frau ohne deren ausdrückliches Einverständnis nicht erlaubt und ungültig. Zwangsheirat ist somit im Islam verboten. Wer etwas gegenteiliges behauptet, der widerspricht dem Gesandten Allahs.

Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte unmißverständlich:

"Die Frau, die schon einmal verheiratet war, darf nicht eher verheiratet werden, bis sie um ihr Einverständnis gebeten wurde (und dieses gibt). Und die Jungfrau darf nicht eher verheiratet werden, bis sie um Erlaubnis gefragt wurde (und diese gibt)." (Überliefert bei Bukhaari, Muslim und anderen)

Eine weitere Voraussetzung für die Gültigkeit einer Heirat neben dem Einverständnis der Frau ist die Zustimmung ihres Vaters bzw. ihres islamischen Vormunds.

Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte:

"Keine Heirat ohne Walii (Vater oder islamischer Vormund der Frau)." (Überliefert bei Abi Dawuud, At-Tarmidhii, Ibn Maajah und Ahmad)

Der für die Frau Verantwortliche (Walii) soll jedoch ihrer Heirat mit einem gottesfürchtigen Muslim mit gutem Charakter generell nichts entgegenstellen.

Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) sagte im Bezug auf die Zustimmung zu einer Heirat:

"Wenn zu euch jemand kommt, dessen Religiosität und dessen Charakter/ Umgangsformen euch zufriedenstellen, so verheiratet ihn. Wenn ihr nicht auf solche Weise handelt, wird es viel Zwist und Verderben in der Welt geben." (Überliefert bei At-Tarmidhii und Ibn Maajah)

Es wird jedoch angeraten, dass der angehende Ehemann besonders in folgenden Punkten zu seiner Ehefrau passen soll:

· Religiosität und islamische Gottesfurcht (Taqwa): So sollte beispielsweise eine gottesfürchtige, muslimische Frau keinen Muslim heiraten, der Allah nur wenig fürchtet und der sich nicht immer an Allahs Regeln und Gesetze hält.

· Herkunft: So sollte beispielsweise der Muslim keine Frau aus einer Gesellschaft heiraten, die ihm fremd und ungewohnt ist.

· Gesellschaftlicher Stand: So sollte beispielsweise kein grosser Unterschied zwischen den Ehepartnern im jeweiligen gesellschaftlichen Stand bestehen.

· Finanzielle Situation: So sollte die finanzielle Situation des Mannes möglichst so sein, dass er der Frau einen Lebensstandart garantieren kann, der dem ihrer Familie bzw. ihrem bisherigen Leben entspricht.

Die hier aufgeführten Punkte stellen keine Voraussetzungen für eine Heirat oder gar für die Gültigkeit einer Ehe dar! Der Prophet Muhammad (Ehre und Heil auf ihm) selbst verheiratete zwei, die sich in einer der zuvor genannten Eigenschaften voneinander unterschieden, wie beispielsweise Fatima bint Qais und Usaama ibn Said (Überliefert bei Muslim). Jedoch kann die Frau aufgrund eines dieser Punkte einen bereits geschlossenen Ehevertrag als ungültig erklären, wenn sie zum Beispiel bei dessen Abschluß getäuscht oder in Unwissenheit über die tatsächliche Situation des Mannes gehalten wurde. Auch kann der Vormund einer Frau aufgrund eines dieser Punkte seine Zustimmung zu einer Heirat verweigern, wenn ersichtlich ist, dass der bestehende Unterschied der Frau oder der zukünftigen Ehe schaden kann.

Handelt der Vater oder der Vormund einer Frau entgegen den islamischen Bestimmungen oder ist kein islamischer Vormund vorhanden, so übernimmt ein legitimer, islamischer Richter dessen Rolle.

Die Heirat selbst findet im Beisein von mindestens zwei männlichen, für ihre Aufrichtigkeit bekannte Zeugen statt. Es werden eventuelle Vereinbarungen zwischen Mann und Frau niedergeschrieben und der Mahr (die Brautgabe) festgelegt. Dann wird der Ehevertrag zwischen dem Vater oder dem islamischen Vertreter der Frau und ihrem zukünftigen Ehemann mündlich abgeschlossen. Der Wortlaut von Seiten des Vertreters der Frau muss deren Namen beinhalten und die Tatsache, dass er sie mit dem Bräutigam verheiratet/ sie ihm zur Ehefrau gibt. Der Wortlaut des Bräutigams muss dessen Akzeptanz bzw. Zustimmung zur Heirat enthalten.


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wa salam nurija