Salam zusammen,
Saico hat da im Grunde schon Recht. Das gilt allerdings nur, wenn Du in Deutschland heiratest. Meine Standesbeamte hat mir das mal erklärt. Der Standesbeamte muss auch für jedes deutsche Paar die Befreiung beim OLG beantragen, man selbst bekommt davon aber nichts mit.
Marokko stellt lediglich eine Ledigkeitsbescheinigung aus, mit der man allerings ein EZF beantragen kann, wenn man im Ausland heiraten möchte. In Sachsen wird das EZF direkt vom Standesbeamten ausgestellt (kostet 70€) und ist 6 Monate gültig.
Also nach einer Scheidung nach deutschem Recht muss der Exehepartner kein Einverständnis geben. Wär ja noch schöner gewesen, ich hätte meine Exfrau fragen müssen, ob ich wieder heiraten darf.
@a´isha
Bei mir war der Bruder meiner Frau Trauzeuge, er ist allerdings Moslem. Ich glaube es macht keinen Unterschied, ob er Christ oder Katholik ist. Da Du selbst nicht konvertierst, brauchst Du sicher einen nichtmoslimischen Trauzeugen. Ich empfehle Dir einfach mal bei der Adoulabteilung der mar. Botschaft nachzufragen.
@Tawfik
Vielen Dank für Deine Mühe, ich glaube Du hast damit vielen heiratswilligen geholfen. Hätte ich damals so eine Auflistung gehabt, hätte ich mir wahrscheinlich ein paar graue Haare erspart

Es steht alles drin, was wirklich gebraucht wird und wie man vorgehen muss.
slm Roy