Hallo zusammen,
ein OLG stellt kein Ehefähigkeitszeugnis aus. Normalerweise stellt das das Land aus, aus dem der ausländische Partner kommt. Da Marokko das aber nicht tut, muss das OLG eine Befreiung von der Beibringung des EFZ ausstellen, nachdem es prüft, ob die Voraussetzungen für eine Ehe erfüllt sind. Eher kann das Standesamt nicht die von der Botschaft geforderte Zustimmung ausstellen. In NRW gibt es mindestens 3 OLG. Köln, Düsseldorf und Hamm. Ich weiss nicht, ob es sogar noch mehr gibt. Das der Exehepartner sein Einveständnis geben muss stimmt mit Sicherheit nicht (mehr).
LG
Mario
Last edited by Saico; 19/02/10 12:13 AM.