salamo 3alaykom
ich glaube die wischtige urkunde sit die fähigkeitzeugniss,die kannst du im standsamt deiner stadt bekommen aber bevor er muss dir welche urknuden schkicken damit kannst du deine ehfäigkeitzeugnis zu bekommen ,also sein ledigkeitzeugnis ,geburtsurkunde und eine copie von seinem pass(sie mussen uberstetzt werden und legalisiert) ,und uber die andere urkunden du kannst die webseite der deutschen botschaft im rabat gucken und dort du kannst alles was brauchst du finden..
viel glück

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Informationen für deutsche Staatsangehörige


Eheschließung in Marokko

12/05
Eine Eheschliessung in Marokko ist nur möglich, wenn ein Verlobter marokkanischer Staatsangehöriger ist. Verbindliche Auskünfte zu marokkanischem Recht können nur die zuständigen marokkanischen Behörden erteilen, dies sind in Fragen hinsichtlich der Eheschliessung insbesondere die Adoulen (Notariatsschreiber nach islamischem Recht) und der Generalstaatsanwalt des Königs ("Procureur Général du Roi"). Die marokkanischen Behörden verlangen von deutschen Staatsangehörigen für die Eheschliessung eine Ehefähigkeitsbescheinigung, ausgestellt von der deutschen Botschaft bzw. dem Honorarkonsul in Agadir. Dazu ist ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen, das wiederum der für den Wohnsitz des deutschen Verlobten zuständige Standesbeamte ausstellt. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei ihm über das weitere Verfahren.
Zusätzlich zu dieser Bescheinigung der Botschaft über die Ehefähigkeit (Gebühr: 220 MAD) benötigen Sie noch eine gesonderte Bescheinigung über die deutsche Staatsangehörigkeit (Gebühr 220 MAD) auf der Grundlage Ihres deutschen Reisepasses, den Sie dazu mit einer Fotokopie vorlegen müssen. Diese Bescheinigungen sind anschliessend durch das Marokkanische Aussenministerium in Rabat bzw. durch seine Aussenstelle in Agadir zu legalisieren.

Im allegmeinen ist das weitere Verfahren wie folgt:
Beim Generalstaatsanwalt (Procureur Général du Roi) beim "Cour d'Appel", das für den Wohnsitz des marokkanischen Verlobten zuständig ist, beantragen Sie die Genehmigung der Eheschliessung.

Der Deutsche Verlobte muss dazu in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:
- Fotokopie des deutschen Reisepasses und des deutschen Personalausweises
- 4 Passfotos
- Geburtsurkunde
- deutsches Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Auszug aus dem marokkanischen Strafregister, ausgestellt durch das Marokkanische Justizministerium in Rabat
- legalisierte Ehefähigkeitsbescheinigung der deutschen Botschaft bzw. Honorarkonsul
- legalisierte Staatsangehörigkeitsbescheinigung der Botschaft bzw. Honorarkonsul
- bei geschiedenen Verlobten: das deutsche Scheidungsurteil, legalisiert von der marokk. Aslandsvertretung in Deutschland
- für männliche Verlobte: Urkunde über die Konvertierung zum Islam
- für weibliche Verlobte: Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Buchreligion (z.B. deutsche Meldebescheinigung mit Angabe der Religionszugehörigkeit
- Arbeits- und Gehaltsbescheinigung
- ärztliche Bescheinigung, dass die Verlobten frei von ansteckenden Krankheiten sind
Alle Urkunden, die nicht in französischer oder arabischer Sprache abgefasst sind, müssen ins Arabische übersetzt werden. Auch die marokkanischen Behörden verlangen die vorgelegten deutschen Urkunde in legalisierter Form. Informationen über das Verfahren erhalten Sie bei der Botschaft bzw.den Gerneralkonsulaten des Königreichs Marokko in Deutschland.

Da die oben genannten Unterlagen später auch den Adoulen vorgelegt werden müssen, empfiehlt es sich, ausreichend Kopien zu fertigen.


Hinweise zur Eheschliessung nach marokkanischem Recht:
- Ist der deutsche Verlobte nicht Moslem, muss er vor der Heirat mit einer Marokkanerin zum Islam konvertieren
- Die Braut hat Anspruch auf die Morgengabe (Sadaq) des Bräutigams. Deren Höhe und Zahlungsmodalitäten werden in der Heiratsurkunde festgehalten
- Bei der Heirat muss ein beliebiger männlicher christlicher Trauzeuge sein Einverständnis für die deutsche Verlobte erklären. Diese Einverständniserklärung hat jedoch rein formellen Charakter
Eine nach marokkanischem Recht wirksam geschlossene Ehe ist auch in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Im allgemeinen verlangen die deutschen Behörden aus Rechtssicherheit die Legalisation der Heiratsurkunde. Die Einzelheiten zur Legalisation von marokkanischen Urkunden entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Legalisation marokkanischer öffentlicher Urkunden.
Die Erledigung der Formalitäten der Eheschliessung ist mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Auch ein mehrwöchiger Urlaub wird nur dann ausreichen, wenn der deutsche Verlobte bereits alle erforderlichen Papiere - insbesondere Ehefähigkeits- und Führungszeugnis - mit sich führt.
Die Eheschliessung mit einem deutschen Staatsangehörigen führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Ebensowenig begründet sie einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
Zu den Visabestimmungen und zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gibt es gesonderte Informationsblätter
Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

http://66.249.93.104/search?q=cache:wOx1...e&ct=c lnk&cd=1


Servicespektrum Konsularhilfe


Weiteres Verfahren in Marokko nach Erhalt des Ehefähigkeitszeugnisses

A. Bei Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses erstellt die Botschaft eine konsularische Bescheinigung in französischer Sprache (MAD 220,--). Diese Bescheinigung (certificat de capacité matrimoniale) muss nun wiederum vom Ministère des Affaires Etrangères, Rabat legalisiert werden. Anschließend muss die Bescheinigung ins Arabische übersetzt werden. Die so legalisierte und übersetzte Bescheinigung stellt die Grundlage für die Vornahme der Eheschließung in Marokko dar.

B. Nun muss beim zuständigen Procureur Général du Roi (Generalstaatsanwalt) beim Cour d'Appel am Wohnsitz der/des marokkanischen Verlobten eine Genehmigung zur Eheschließung beantragt werden.
Der/die deutsche Verlobte muss dazu i.d.R. folgende Unterlagen vorlegen:
- Reisepass
- Fotos
- Geburtsurkunde
- Führungszeugnis
-"Certificat de capacité matrimoniale"
- Konvertierungsurkunde zum Islam (für Männer) bzw. für Frauen einen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Buchreligion (z.B. deutsche Meldebescheinigung)
- ärztliche Bescheinigung, dass der/die Verlobte frei von ansteckenden Krankheiten ist.
- Staatsangehörigkeitsbescheinigung, ausgestellt von Botschaft (nur für die Region Oujda)

Alle Urkunden, die nicht in französischer oder arabischer Sprache abgefaßt sind, müssen ins Arabische übersetzt werden. Bitte beachten: Auch die marokkanischen Behörden verlangen alle deutschen Dokumente in legalisierter Form; Informationen dazu erhalten Sie bei der Botschaft bzw. den General-konsulaten des Königreichs Marokko in Deutschland.

C. Da die oben genannten Urkunden nochmals später bei den Adulen (Notare des islamischen Rechts, welche die Eheschließung beurkunden) vorgelegt werden müssen, ist es ratsam, mehrere Kopien dieser Urkunden bereitzuhalten.
Die Botschaft kann keine abschließende Auskunft darüber geben, welche Unterlagen weiterhin vorzulegen sind. Bitte genaue Auskünfte bei den zuständigen marokkanischen Behörden (Procureur Général du Roi, Adulen usw.) direkt verlangen, da die vorzulegenden Unterlagen variieren.

D. Weitere Einzelheiten zur Eheschließung nach marokkanischem Recht:

- Der deutsche Verlobte christlichen Glaubens, der eine moslemische Frau heiraten möchte, muss vorher nach marokkanischem Recht zum Islam übertreten.
- Die Heiratsurkunde muss eine Vereinbarung über die sogenannte Morgengabe enthalten. Dies ist eine Art Mitgift, welche die Braut von ihrem Bräutigam erhält. Die Höhe dieser Mitgift ist beliebig. Sie kann auch einen rein symbolischen Charakter haben. weiter auf Seite 4
- Bei der Heirat muss ein beliebiger männlicher christlicher Trauzeuge sein Einverständnis für die deutsche Verlobte erklären. Diese Einverständniserklärung hat jedoch rein formellen Charakter.


Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses
Legalisation marokkanischer Urkunden
Anerkennung der marokkanischen Heirat in Deutschland
Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland

Die Botschaft bittet um Verständis dafür, dass diese Informationen unverbindlich und ohne Gewähr erteilt werden.




Der Bereich im Überblick

Servicespektrum Konsularhilfe

Passangelegenheiten

Hilfe in Notfällen

Reisehinweise

Leben und Arbeiten in Marokko

Hinweise für Touristen


http://66.249.93.104/search?q=cache:YFiD...de&ct=clnk&cd=4


Servicespektrum Konsularhilfe


Anerkennung der marokkanischen Heirat in Deutschland

Eine entsprechend den hiesigen Formvorschriften geschlossenen Ehe ist auch in der Bundes-republik Deutschland gültig.
Die Heiratsurkunde muss jedoch, damit sie für den deutschen Rechtsbereich gültig wird, bei folgenden Behörden in der angegebenen Reihenfolge legalisiert werden:
1. Président du Tribunal de 1ère Instance am Ort der Eheschließung
2. Ministère des Affaires Etrangères in Rabat oder eine der Außenstelle
3. Deutsche Botschaft Rabat, Konsularabteilung (vergl. Seite 2)

Die Botschaft weist darauf hin, daß all diese Formalitäten mit einem gewissen Kosten- und Zeitaufwand verbunden sind. Auch ein mehrwöchiger Urlaub wird nur dann ausreichen, wenn der/die deutsche Verlobte bereits mit allen erforderlichen Papieren, insbesondere Ehefähigkeitszeugnis und Führungszeugnis, nach Marokko einreist.

Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses
Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses
Legalisation marokkanischer Urkunden
Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland

http://66.249.93.104/search?q=cache:O_tp...e&ct=clnk&cd =7


Weiss nicht ob folgendes auch dazu gehört:

Beschaffung von Personenstandsurkunden aus Marokko


09/04

Deutsche Staatsangehörige, die eine marokkanische Personenstandsurkunde zum Nachweis eines Personenstandsfalles (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) benötigen, können die deutsche Botschaft in Rabat um Hilfe bei der Beschaffung bitten.
Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde darlegen und in der Lage sein, die für die Ausstellung der Urkunde erforderlichen Angaben (s. im einzelnen unten) zu machen.
Die Dauer der Bearbeitung durch die marokkanischen Behörden kann mehrere Wochen oder sogar Monate betragen, oft erfolgt gar keine Antwort. In diesen Fällen hat die Botschaft keine Möglichkeit, die Urkunden zu beschaffen.
Deutsche Behörden verlangen in der Regel, dass eine ausländische Urkunde legalisiert ist (s. Informationsblatt zur Legalisation).
Die Legalisation erfolgt auf der Grundlage von Vorlegalisationen, die nicht von der Botschaft eingeholt werden können.

Angesichts der langen Bearbeitungsdauer sowie der fehlenden Möglichkeit, die Vorlegalisationen einzuholen, sollte in jedem Fall vor Befassen der Botschaft geprüft werden, ob die Personenstandsurkunde auf einem anderen Weg beschafft werden kann (z.B. durch Familienangehörige oder Bekannte). Für Nordmarokko kann die Botschaft auf Anfrage Vertrauenspersonen in Tanger und Nador benennen, welche unmittelbar mit der Beschaffung beauftragt werden können.

Für die Beschaffung einer Personenstandsurkunde aus Marokko werden folgende Angaben benötigt:



-Geburtsurkunde: Name und Vorname des Betroffenen; Geburtsdatum und –ort;
Namen und Vornamen der Eltern
wenn bekannt : Registernummer
-Heiratsurkunde: Namen der Betroffenen; Datum und Ort der Eheschließung;
Registernummer
-Sterbeurkunde: Name und Vorname des Betroffenen; Geburtsdatum und –ort;
Sterbedatum und –ort;
wenn bekannt : Registernummer

Die Beschaffung einer Personenstandsurkunde ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung. Die Gebühren (z.Zt. 15,- bis 100,- EUR, je nach Schwierigkeitsgrad der Beschaffung) sowie die eventuell entstandenen Auslagen (z.B. Gebühren der örtlichen Behörden) sind vom Antragsteller zu erstatten. Bei Übersendung der Anfrage per Post ist eine (formlose) Kostenübernahmeerklärung beizufügen (kein Geld oder Scheck!).
Die marokkanischen Behörden erteilen Personenstandsurkunden in der Regel kostenlos.



Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Der Bereich im Überblick

Servicespektrum Konsularhilfe

Passangelegenheiten

Hilfe in Notfällen

In Marokko ansässige Deutsche

Reisehinweise

Hinweise für Touristen



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Informationen zur Legalisierung marokkanischer Urkunden


02/05
In der Regel ist eine marokkanische öffentliche Urkunde zur Verwendung im deutschen Rechtsbereich von der deutschen Auslandsvertretung zu legalisieren. Die letztendliche Entscheidung darüber trifft die innerdeutsche Behörde, die die Urkunde verwendet. Voraussetzung für die abschließende Legalisation durch die Botschaft sind die im einzelnen erläuterten Vor-Legalisationen durch marokkanische Behörden. Es ist ratsam, die Vor-Legalisationen bei den betreffenden marokkanischen Behörden persönlich einzuholen, nicht auf dem Postweg.

Einfache Bescheinigungen (wie Ledigkeitsbescheinigungen, Wohnortbescheinigung) werden nicht mehr legalisiert.

Erforderliche Vor-Legalisationen
Je nachdem, um welche öffentliche Urkunde es sich handelt, sind folgende marokkanische Behörden für die Vor-Legalisation zuständig:
Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Scheidungs-, Sterbeurkunden) > Gericht 1. Instanz am Ausstellungsort der Urkunde
der Urkunde

Sonstige Urkunden (wie auch Auszug aus dem Strafregister)
> Präsidenten des Gerichts der 1. Instanz am
Ausstellungsort der Urkunde

Polizeiliches Führungszeugnis
> Präfektur in Rabat (Wilaya)

Nach der erfolgten jeweiligen Vor-Legalisation ist auf sämtlichen genannten Urkunden eine weitere Vor-Legalisation durch die Außenstelle des Marokkanischen Außenministerium in Rabat (Annexe du Ministère des Affaires etrangères, Av. d'Alger - 8, rue Tétouan, Rabat-Hassan) oder in Tanger, Nador, Agadir, Beni Mellal erforderlich.
Dieser Vor-Legalisationsvermerk des marokkanischen Außenministeriums darf nicht älter als
6 Monate sein.
Abschließende Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
Die mit den entsprechenden Vor-Legalisationsvermerken versehene Urkunde wird dann in der Rechts und Konsularstelle der Botschaft in Rabat oder beim Honorarkonsul in Agadir abschließend legalisiert. Wenn Sie die Urkunde bereits in Marokko übersetzen lassen (siehe Informationsblatt Übersetzungen), legen Sie bitte die Urkunde zusammen mit der Übersetzung in die deutsche Sprache vor.
Die Legalisation ist von der Person zu beantragen, auf die sich die Urkunde bezieht. Sollte sich diese bereits in Deutschland aufhalten, so kann auch ein ein Bevollmächtigter (z. B. ein Verwandter) die Legalisation unter Vorlage folgender Unterlagen beantragen:

° beglaubigte Vollmacht mit der Angabe, zu welchem
Zwecke die Legalisation benötigt wird (z.B. zur
Eheschließlung)
° Kopie des deutschen Aufenthaltstitels der Person,
die die Legalisation benötigt

Bitte beachten Sie, daß deutsche Behörden und Gerichte legalisierte Personenstandsurkunden im Verfahren zur Befreiung vom Erfordernis eines Ehefähigkeitszeugnisses häufig nicht mehr anerkennen, wenn diese älter als sechs Monate sind.

Gebühren (gem. Ziffer 230 und 231 GebVerz zu §1 AKostV vom 20.12.2001)
· für die Legalisation einer Personenstandsurkunde: 20 EUR, derzeit 230 MAD
· für die Legalisation einer sonstigen Urkunde: 40 EUR, derzeit 460 MAD



Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8.00 bis 10.00 Uhr