Hallo liebes Forum,

wir werden in unserem Marokkourlaub im März auch eine Nacht in der Wüste
verbringen. Als kleinen Gag planen wir dort einige sogenannte Skyballone steigen zu lassen.
(Zur Information: Es handelt sich dabei um kleine Ballone (ca.1 m hoch, quaderförmig) aus Reispapier welche mittels einer offenen Flamme (gespeist durch Brandgel, bzw. Baumwolle mit Wachs getränkt) aufgeheizt werden und angeblich bis zu 500 Meter steigen können.)

In unserem Wohnumfeld (Ruhrgebiet) mit seiner Siedlungsdichte ist es quasi nicht erlaubt solche Ballone steigen zu lassen (wg Brandgefahr, Flughafennähe, etc.).

Durch einen Thread, den ich gerade gefunden habe, über die Einfuhr/Benutzung von Feuerwerkskörpern in Marokko stellen sich mir spontan die folgenden Fragen:

1. Ist die Einfuhr solcher Ballone nach Marokko statthaft?
2. Ist bekannt ob Fluggesellschafen dies verbieten?
3. Darf man sie steigen lassen (In der Wüste)?
4. Ist mit irgendwelchen Schwierigkeiten zu Rechnen?

Und zuletzt:

Wir werden uns auch noch selber erkundigen, aber vielleicht hat schon jemand dieselbe Idee gehabt und kann berichten?

Vielen Dank für jede Antwort die sachdienlich ist

Annette und Martin