Ahlan Chemicha,

über deinen marokanischen Ehemann kann man sich keine faire Meinung erlauben, solange sein Teil der Probleme nicht bekannt ist. Im umgekehrten Fall könnte man von Hexenjagt sprechen.
Da du in M nach islamischen Recht geheiratet hast, kannst und solltest du dich auch dort scheiden lassen. Lässt du dich in D scheiden bleibst du in M solange verheiratet, bis ein marokanisches Gericht, dem die deutsche Scheidung zur Übertragung vorgelegt wurde, die in D erfolgte Scheidung anerkennt. Das dauert solange wie eine marokanische Scheidung. Einmal solltest du dafür nach M reisen um dem Anwalt die Vollmacht zu geben. Dauer ca. 3 Monate wenn der Ehemann mitmacht. Ohne gemeinsame Kinder sagt dir der Anwalt den passenden Scheidungsgrund. Du kannst auch ohne Anwesenheit deines Ehemannes in M geschieden werden. Bei Interesse ist der Anwalt auch Geldvermittler...Denk dran, in so einem Fall bist du ohne B, in Marokko, ein Nichts.

leihinik
Zitoun

Last edited by Zitoun; 31/01/10 06:16 PM.