Das Dokument heisst wortwörtlich Certificat de Celibat. So steht das bei meiner Freundin auch drauf. Genau das will das Gericht sehen. Ich denke, wenn ihr mit einem anderen Dokument kommt auch, wenn es vom Prinzip her das selbe ist kanns Probleme geben. Das Certificat de Celibat ist relativ neu. Vielleicht kennen es einige Ämter noch nicht. Die örtlichen Behörden beurkunden deinem Verlobten darauf das er ledig ist. Er braucht dafür ausserdem 2 Menschen aus der Nachbarschaft, die das bezeugen können. Was in der Übersetzung steht ist wenig ausschlaggebend, weil eine Übersetzung keinerlei urkundlichen Charakter hat sondern lediglich Hilfsmittel zum besseren Verständnis ist.
LG
saico
Last edited by Saico; 22/12/09 01:06 AM.