Re: Wer kann mir helfen?
[Re: Fami6]
#129381
08/02/12 02:38 PM
08/02/12 02:38 PM
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Joined: Feb 2010
Posts: 1,832 Austria
JasminH

SuperUser
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Mitglied
Joined: Feb 2010
Posts: 1,832
Austria
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Hallo Fami, frage mal hier nach: http://www.auslaender.at/forum/das ist eine forumseite zum österr. ausländerrecht, da antwortet dir ein langjähriger fremdenrechtsexperte der sich wirklich gut auskennt. LG
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Re: Wer kann mir helfen?
[Re: Fami6]
#129387
08/02/12 03:52 PM
08/02/12 03:52 PM
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Joined: Oct 2011
Posts: 2 Österreich
Rika3
Junior Mitglied
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Junior Mitglied
Joined: Oct 2011
Posts: 2
Österreich
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Das Visum würde er verlieren. Bei einer Niederlassungsbewilligung erlischt es ja soundso nach 3 Jahren. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/12/Seite.120201.htmlDas sagt die help.gv Seite dazu, bei Daueraufenthaltstitel. Dieser Aufenthaltstitel erlischt, wenn sich die Fremde/der Fremde länger als zwölf Monate außerhalb des EWR-Gebietes aufhält. Nur aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen kann sich die Fremde/der Fremde bis zu 24 Monate außerhalb des EWR-Raumes aufhalten. Solche Gründe sind beispielsweise schwerwiegende Erkrankung, Leistung eines der allgemeinen Wehrpflicht oder des Zivildienstes vergleichbaren Dienstes. Die Fremde/der Fremde muss der Behörde bereits vor Abreise mitteilen, dass derartige Gründe vorliegen.
Dieser Aufenthaltstitel wird gegenstandslos, wenn die Fremde/der Fremde seit sechs Jahren nicht mehr in Österreich niedergelassen ist.
Für Inhaberinnen/Inhaber eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt – Familienangehöriger" erlischt der Aufenthaltstitel nicht, wenn
ihr Ehegatte/seine Ehegattin, ihre eingetragene Partnerin/sein eingetragener Partner oder ein Elternteil Österreicher/Österreicherin ist, der/die in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Gebietskörperschaft steht und dessen Dienstort im Ausland liegt, oder ihr Ehegatte/seine Ehegattin, ihre eingetragene Partnerin/sein eingetragener Partner oder ein Elternteil Österreicher/Österreicherin ist, der/die in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen Körperschaft öffentlichen Rechts steht und dessen Dienstort im Ausland liegt, soweit die Tätigkeit dieser Körperschaft im Ausland im Interesse der Republik liegt und sie/er die beabsichtigte Aufgabe der Niederlassung der Behörde vorher mitgeteilt hat.Aber du solltest einen Verein fragen, wie von choppy empfohlen aber als vorab Information ist es vielleicht hilfreich. Auf auslaender.at gab es aber schon mal ein ähnliches Thema http://www.auslaender.at/forum/archive/index.php/t-6556.html
Last edited by Rika3; 08/02/12 04:01 PM.
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