Re: afrikaner nach d einladen.....
#7892
24/09/04 04:09 PM
24/09/04 04:09 PM
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Joined: Nov 2003
Posts: 103 chemnitz
Wolfgang Ammon
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Posts: 103
chemnitz
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Hallo Floria,
bin gerade dabei, auch eine Einladung zu organisieren. Ich möchte einen Marokkaner nach D einladen.
Als erste muß man zur zuständigen Ausländerbehörde. Dort hast Du wahrscheinlich auch das erfahren, was ich erfuhr! Nachweise..... Auch der Nachweis was man für Einkommen bezieht. Also bei mir, da ich selbständig bin, muß ich eine BWA abgeben. Über die Geldhöhe bin ich nicht informiert. Aber von der Logig her, es muß soviel übrig bleiben, das Dein Gast nicht verhungert! Also, wir müssen ja eine Krankenversicherung für den Gast abschließen, ihn unterbringen und verköstigen. Vom Gefühl her würde ich den Überschuß reichlich bemessen wollen, denn der "kluge" Beamte wird uns danach fragen, wenn etwas außergewöhnliches passiert mit dem Gast, wer es dann wohl zahlen wird!
Und die Verbindungen unter den Amtsstuben funktionieren pravorös ! Hier im Osten trainieren wir das gerade im großen Stil! Alles in den Spar strumpf und gut sicherstellen. Im Ernst!
Beste Grüße
Wolfgang
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Re: afrikaner nach d einladen.....
#7893
24/09/04 06:54 PM
24/09/04 06:54 PM
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Joined: Feb 2001
Posts: 4,034 Errachidia, Marokko
Thomas Friedrich
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Errachidia, Marokko
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Hallo Florian,
es gibt keine bestimmte Höhe die das Einkommen des Einzuladenden haben muß. Letztendlich ist dies auch nicht ausschlaggebend für ein Visum. Es gibt Menschen mit einem "hohen" einkommen, die trotzdem kein Visum erhalten. Wichtig ist, daß der Antragsteller eine Verwurzelung in seiner Heimat hat und dadurch Rückkehrwillig ist. Ein regelmäßiges Einkommen, eine Familie, eine feste Anstellung, Bildung, Vermögen, ect. sind alles einzelne Bestandteile dieser Verwurzelung. Leider wird sehr viel Missbrauch durch illegale Einwanderung betrieben, deswegen sind die Hürden mitunter hoch. Gerade junge (nicht verheiratete) Männer, ohne feste Anstellung ect. zählen zur höchsten "Risikogruppe". Zudem solltest Du die einzuledende Person wirklich gut kennen, denn, wenn Du ihn die Einladung (prise en charge) ausstellst, kommst Du im Falle eines "Abtauchens" in nicht unerheblichem Maße dafür auf. Falls Du ihn gut kennst und für ihn bürgst, solltest Du das in einem Begleitschreiben an die dt. Botschaft dokumentieren.
Wenn es um Dein Einkommen geht, da gibt es eine Mindesthöhe, die aber auch recht niedrig ist und von den Ämtern unterschiedlich ermessen wird. Ähnlich ist es mit der Wohnungsgröße. Wichtig ist, daß Du finanziel und räumlich in der Lage bist den Gast unter zu bringen. Dies mußt Du glaubhaft vermitteln. Ggf. können da auch Deine Eltern oder sonst wer miteinspringen. Ich glaube nicht, daß die Ausländerbehörde direkt mit Deinen Unterlagen zum Finanzamt läuft. Ein Zufall sollte jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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