Original geschrieben von: ferbitz
pappelapapp, wenn die zahl auf dem Schein adäquat ist, wird keine Entlohnung verdorben.


Es reicht den Parkwächtern normalerweise, wenn der Schein gewahrt wird. Sprich: solange du glaubst, sie hätten aufgepaßt und sie an ihr Geld kommen, ist das mehr als genug.

Antwort auf:
Kontrolle des Kontrolleurs ? in welcher Welt lebst Du eigentlich ?

In Marokko?;-p

Antwort auf:

So feinsinnig wie Du bin ich dann doch nicht, mich in betrügerischer Absicht sonn nem armen Parkwächter zu nähern.


Heißt das, du hast tatsächlich Giftschlangen im Auto?
Oder machst du es unabsichtlich?