Ich finde die Seite nicht mehr, die ich damals hatte. Vermutlich wurde die Regelung ohnehin wieder geändert. Aktuell findet man hauptsächlich Infos über die Prüfung von Ehe (kein Vorliegen von Scheinehen, Zwangsverheiratung, etc.) und das Ablehnen eines Zuzuges, wenn es dem deutschen Staatsbürger zumutbar ist im Herkunftsland des Ehepartners zu leben (Doppelstaatsbürger, ausreichende Sprachkenntnisse oder sogar Lebenserfahrung im Herkunftsland des Ehepartners, etc.). Ansonsten sind Aspekte wie finanzielle Mittel und Wohnraum nirgends als zwingend angeführt, wenn ein Ehepartner im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist. Hauptaugenmerk liegt auf den Ausländern, welche Familien nachholen wollen. Hier wurde stark geschraubt für alle, welche nicht als Flüchtlinge gelten.