Einreisefreimengen bei Abflug aus der Europäischen Union (EU) nach Marokko (Mindestalter ist 18):

Spirituosen: 1 l alkohol. Getränke und 1 l Wein

Tabak: 200 Zigaretten oder 200 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 400 g Tabak

Parfum: 5 ml


Als Übertreiber [ghulat] werden im Islam Menschen bezeichnet, die einen Aspekt des Islam aus dem Gesamtzusammenhang nehmen, sich darauf konzentrieren und diesen übertreiben.