Einreisefreimengen bei Abflug aus der Europäischen Union (EU) nach Marokko (Mindestalter ist 18): Spirituosen: 1 l alkohol. Getränke und 1 l Wein Tabak: 200 Zigaretten oder 200 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 400 g Tabak Parfum: 5 ml
Als Übertreiber [ghulat] werden im Islam Menschen bezeichnet, die einen Aspekt des Islam aus dem Gesamtzusammenhang nehmen, sich darauf konzentrieren und diesen übertreiben.
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