Hallo Marokkofreunde,

weiß jemand, ob man bereits eine Verlängerung des Marokkoaufenthaltes beantragen muss, wenn dieser um nur einen Tag überschritten wird? Sprich man fliegt nicht aus Marokko nach 3 Monaten raus, sondern 3 Monate und 1 Tag.

Wenn man sich den Aufwand einer Verlängerung sparen möchte (Passbilder, Bankauszug, Mietvertrag, ...) da es sich nur um einen Tag handelt, mit was muss man in dem Fall am Flughafen rechnen? Ausreiseverweigerung? Strafzahlung....?

Vielen Dank

Zora