Hi Gabriele,

ja das stimmt schon, bei einem Unfall ist der Gerichtsstand Marokko. Aber wenn es mit der Mietwagenfirma Ärger gibt, zum Beispiel eine unberechtigte Abbuchung oder ein Streit darüber, ob es überhaupt einen Schaden gibt, dann gilt der Vertrag, der in Deutschland geschlossen wurde.
Ich hab mal eine Weile die Reklamationsabteilung geleitet, könnte ein Buch darüber schreiben, was bei Mietwagenfirmen so alles los war...

Es ist schon so wie Du schreibst, dass bei Schäden vor Ort auch die Mietwagenfirma selbst Ansprechpartner ist. Der Schaden muss dann auch ganz normal vor Ort geklärt und bezahlt werden. Firmen wie FTI oder Holiday Autos verweisen dann sicher auch an die entsprechende Firma. Aber man bekommt halt hinterher in Deutschland das Geld zurück (wenn man keinen Selbstbehalt hat). Wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Kunden und dem Vermieter kommt, dann kommt der Vermittler ins Spiel.

Mir geht es aber wie Dir, wenn ich das mit den ganzen Unfällen lese. Aber wir müssen nunmal im Oktober nach Errachidia und da die Flüge ab Casablanca gestrichen wurden, haben wir keine Wahl.