Hallo zusammen,
wir möchten für unseren Urlaub im Oktober einen Mietwagen buchen bzw. haben auch schon eine Reservierung gemacht.

Nun haben wir das Problem, dass laut AGB der Mietwagenfirma der Führerschein seit mind. 1 Jahr vorhanden sein muss. Mein Mann hatte einen marokkanischen Führerschein, musste aber inzwischen den deutschen Führerschein machen, damit er hier in Deutschland weiterhin fahren darf. Den deutschen Führerschein hat er im Mai diesen Jahres gemacht, dabei musste er dann seinen marokkanischen Führerschein abgeben - laut Landratsamt ist das so vorgeschrieben.
Er hat nun einen deutschen Führerschein, der aber noch kein Jahr alt ist und eine Fotokopie des marokkanischen Führerscheins, der schon älter als 1 Jahr ist. Ich habe aber Bedenken, dass wir damit bei der Anmietung vor Ort Probleme haben werden und die Mietwagenfirma ist nicht wirklich hilfsbereit bei diesem Thema.

Habt Ihr damit vielleicht Erfahrung?