Original geschrieben von: Najib

heisst das also, in einem muslimischen ehevertrag, frei von jedweden weltlichen eingriffen, wäre noch ein brautpreis festgeschrieben und er hätte den charakter eines kaufvertrages, also die frau als objekt, nicht als subjekt?
so, als wenn der autoverkäufer in den kaufvertrag reinschreiben würde, wie oft der käufer den wagen zu waschen hat und wie die entsorgung stattfinden muss?


Hallo Najib,

ich bin kein Experte für islamisches Recht und kenne nur so die groben Umrisse. Auch ist wohl nicht jedes Detail und jede Wertung unumstritten.

Der große islamische Gelehrte Al-Ghazali jedenfalls sieht im Ehevertrag so etwa ähnliches wie eine Kaufvertrag für einen Sklaven.

So weit ich weiß, gibt es keinen Mindestbrautpreis und auch die Morgengabe ist Verhandlungssache. Für den Brautpreis wird oft eine sehr geringer symbolischer Wert eingesetzt, oft nur ein paar Pfennige.

Ein Tausch, so nach dem Motto "ich gebe dir meine Schwester und du gibst mir deine" ist jedenfalls problematisch, auch wenn es oft praktisch so gehandhabt wurde.

Notwendig sind jedenfalls zwei Zeugen, der Vertrag ist aber nach orthodox-islamischem Recht ein rein privatrechtlicher. Man braucht also im Prinzip keinen Imam, Qadi oder ähnliches.

In manchen islamischen Ländern, etwa Ägypten, heiraten junge Leute sozusagen privat um dadurch legal Sex haben zu können. Zwei Freunde sind Zeugen, der Brautpreis und die Morgengabe sind sehr niedrig und dann kann der Spass beginnen - heidewitzka.

Wenns rauskommt, gibt es vielleicht einen kleinen Skandal, aber strafrechtliche Folgen sind ausgeschlossen, denn die beiden waren ja verheiratet.

Und Scheidung läuft schnell, dreimal "talaq" und die Sache ist gegessen.

Sehr gewitzt das ganze, oder? Islamisches Recht kann auch Spass machen!

Gruß

Gu Lalman

Last edited by GuLalman; 19/09/10 05:45 PM.